Hallo,
das leidige Thema Arbeitszimmer wurde ja schon öfter hier besprochen. Leider fand ich jetzt jedoch nicht die Beantwortung meines speziellen Falls.
Ich bin hauptberuflich in einer Firma beschäftigt, benötige dafür also kein Arbeitszimmer. Nebenbei schreibe ich jedoch gegen eine Gewinnbeteiligung Sachbücher. Da steht mir ja ein Arbeitszimmer zu, welches ich auch steuerlich geltend machen könnte.
Mein Problem: Wir wohnen zur Miete und ich habe kein separates Arbeitszimmer, sondern lediglich einen Bereich im Schlafzimmer, allerdings nicht durch Wände oder sonst etwas getrennt. Kann ich das auf irgendeinem Wege auch als Arbeitszimmer/Arbeitsbereich absetzen, oder ist das grundsätzlich nicht möglich? Wie müsste der Bereich, falls es so nicht gehen sollte, denn abgetrennt sein, damit ich es steuerlich geltend machen könnte?
Falls das nicht möglich ist, bestünde die Möglichkeit, das Arbeitszimmer in den Keller zu verlegen. Doch prinzipiell ist es auch da dasselbe Problem, da auch diese Räumlichkeit nicht ausschließlich als Arbeitszimmer dienen kann, sondern auch zur Aufbewahrung genutzt wird. Auch hier wieder die Frage: Wie müsste ich den Kellerraum vom Arbeitsbereich abgrenzen, damit ich es geltend machen könnte.
Habe mich schon durch Texte Verordnungen usw. gekämpft, doch das half mir leider alles ´nicht weiter.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen würde und sage schon einmal Danke vorab.