Ab wann ist ein Arbeitszimmer absetzbar?

Hallo,

das leidige Thema Arbeitszimmer wurde ja schon öfter hier besprochen. Leider fand ich jetzt jedoch nicht die Beantwortung meines speziellen Falls.

Ich bin hauptberuflich in einer Firma beschäftigt, benötige dafür also kein Arbeitszimmer. Nebenbei schreibe ich jedoch gegen eine Gewinnbeteiligung Sachbücher. Da steht mir ja ein Arbeitszimmer zu, welches ich auch steuerlich geltend machen könnte.

Mein Problem: Wir wohnen zur Miete und ich habe kein separates Arbeitszimmer, sondern lediglich einen Bereich im Schlafzimmer, allerdings nicht durch Wände oder sonst etwas getrennt. Kann ich das auf irgendeinem Wege auch als Arbeitszimmer/Arbeitsbereich absetzen, oder ist das grundsätzlich nicht möglich? Wie müsste der Bereich, falls es so nicht gehen sollte, denn abgetrennt sein, damit ich es steuerlich geltend machen könnte?

Falls das nicht möglich ist, bestünde die Möglichkeit, das Arbeitszimmer in den Keller zu verlegen. Doch prinzipiell ist es auch da dasselbe Problem, da auch diese Räumlichkeit nicht ausschließlich als Arbeitszimmer dienen kann, sondern auch zur Aufbewahrung genutzt wird. Auch hier wieder die Frage: Wie müsste ich den Kellerraum vom Arbeitsbereich abgrenzen, damit ich es geltend machen könnte.

Habe mich schon durch Texte Verordnungen usw. gekämpft, doch das half mir leider alles ´nicht weiter.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen würde und sage schon einmal Danke vorab.

Hallo, da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Claus

Also mal kurz und knapp angesprochen: Ihr Schlafzimmer kann NICHT als Arbeitszimmer, auch nicht teilweise, steuerlich geltend gemacht werden.

Kurzer Auszug aus der Reschtssprechung: Wenn ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt wird, dann gehören dazu auch Kosten für Teppich, Renovierung des Arbeitszimmers usw. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Außendienst, wenn der Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt. In allen anderen Fällen lassen sich die Kosten für ein steuerliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen - es sei denn, das Verfassungsgericht entscheidet zugunsten bestimmter Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrer. Oder ein Steuerpflichtiger kann wirklich den Nachweis erbringen, dass der Raum nur oder so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Der letzte Satz ist bei Ihnen der entscheidende Punkt woran es vermutlich scheitert. Ich glaube nicht, dass Sie jemandem Ihr Schlafzimmer plausibel als Arbeitszimmer erklären können - zumindest nicht in dieser Berufsgruppe. :wink:

Danke für die bisher gegebenen Antworten.

Das ist ja völliger Irrsinn: Weil ich also aufgrund der räumlichen Umstände kein separates Arbeitszimmer vorweisen kann, kann ich es gar nicht geltend machen? Das ist ja völlig ungerecht. Es muss doch irgendeine Form der Anerkennung dafür geben.

Nochmals danke und liebe Grüße.

Hallo,

Leider kann ich ihnen auch keine genaue Auskunft geben.
Das Schlafzimmer allerdings geht überhaupt nicht als Arbeitszimmer.Ist in ihrem Kellerraum ein normales Fenster(Tageslichttauglich) eingebaut oder nur ein Gitter? mit einem normalen Fenster können Sie diesen Raum in der nähe des Fensters als Arbeitsraum nutzen und den anderen Teil vielleicht mit einer Trennwand/Schrankteile abtrennen.Wenn es im Keller so möglich ist, dann vom Büroteil ein paar Fotos machen zur Sicherheit falls Sie etwas vorzeigen müssen.
Die beste Lösung und am Sichersten wäre eine größe Wohnung mit einem extra Zimmer.

Gruß
monika61

Hallo,

Der Raum muss so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke (90 Prozent) genutzt werden. Das Arbeitszimmer muss von den privat genutzten Räumen durch eine Tür getrennt sein. Das kann man auch durch eine Trennwand mit einer Tür bewerkstelligen, aber eine räumliche Abgrenzung ist nötig.

Viele Grüße,
C.

Hallo knobelix,

ich kann Deine Überlegungen sehr gut nachvollziehen und es ist auch keine Frage der Mietwohnung oder einer eigenen Immobilie.

Für Deine Tätigkeit als Autor benötigst Du ein Arbeitszimmer; aber Du hast leider keines.

Die Abtrennung im Schlafzimmer erscheint mir die einzige Möglichkeit; aber: Schlafraum ( Rest ) und Arbeitszimmer müssen eine „vernüftige Größe“ haben.

Die Trennung muß aber m.E. massiv sein; ein einfacher Vorhang, ich weiß nicht.

Zeichne doch einfach Deine vorgesehene Trennung Schlafzimmer in einen Grundriß ein, markiere eine möglichst feste Trennung mit Tür, Größenangaben und Einreichtung.

Und dann ab zum FA; damit kannst Du Dir im Vorfeld Klarheit verschaffen; die Ausführung kann ja dann mit der Planung begründet werden und über Dauer erfolgen.

Denke daran: Nur die jeweis anteiligen Kosten ( Miete - Strom - Heizung ??? ) sind absetzbar.

Die Umbaukosten kannst Du geldend machen.

Aber bitte den Vermieter informieren ( siehe Mietvertrag ).

Arbeitsraum im Keller halte ich für problematisch; ob dies das FA aktzeptiert??? Erhebliche Zweifel !!!

Ansonsten: siehe oben!!!

Alternative und beste Möglichkeit: Neue Wohnung mit separatem Arbeitszimmer; sollte sich evtl. rechnen.

Viel Glück

Stefan Seidel

Hallo,

nach einer Gerichtsentscheidung müssen Steuerzahler Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer absetzen können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe.

Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,7187…

Super. Und nochmals recht herzlichen Dank für jede Antwort.

@Stefan Seidel: Es ist leider im Schlafzimmer baumäßig nicht so einfach, da einfach Trennwände zu installieren, das wäre im Keller einfacher. Anders ausgedrückt: Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer sind nicht drin.

@Michelle: Danke für den Link. Wenn ich den Inhalt aber richtig verstehe, geht es ja eher darum, dass Berufsgruppen wie Lehrer ihr vorhandenes Zimmer nun absetzen können. Und selbst diesen Satz

„Bis 1250 Euro nachgewiesene Kosten im Jahr kann jeder in seiner Steuererklärung abrechnen, sofern er tatsächlich zu Hause arbeiten muss und für diese Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz hat.“

deute ich eher so, dass es sich um eine Übergangsregelung handelt, die das separate Arbeitszimmer voraussetzt.

Meine Güte, das das so schierig ist, hätte ich nicht gedacht. Ich kann doch nicht der erste sein, der dieses Problem hat. Aber durch eure Antworten bin ich schon weider etwas schlauer geworden. Vielleicht kommt man der Lösung ja doch noch näher. :wink:

Nochmal vielen Dank.

Hallo Knobelix,

das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein. Die Ecke im Schlafzimmer wird nicht anerkannt. Was den Kellerraum betrifft so ist das wohl eher vom jeweiligen Bearbeiter abhängig, wie er das Ganze einstuft. Es kommt auch schon mal vor, dass man sich vor Ort ein Bild macht!!!

Viele Grüße
benhed

Hallo
Momentan ist es glaube ich überhaupt ein schwebendes Verfahren denn
wenn dass Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist geht es aktuell nicht. Bis die Rechtsprechung erfolgt ist könntest du das Arbeitszimmer angeben und dann vom Finanzamt streichen lassen aber bitte darauf achten das ein Vorläufigkeitsvermerk draufsreht sollte zugunsten von dir entschieden werden dann wird das mitberechnet.
Mehr weiß ich leider nicht.
LG Mausi123

Hallo,

nach meinen Informationen ist, gerade beim Thema Arbeitszimmer eine strikte Trennung zwischen privaten und beruflichen Räumen geboten.

Daher habe ich denke ich keine Möglichkeit ein Arbeitszimmer abzusetzen.

Hallo,

nicht nur für Berufsgruppen wie Lehrer.

Ich habe diesen Link so verstanden, dass es auch für dich gilt. Du schreibst ja Sachbücher, also brauchst du ein Arbeitszimmer und bist auf ein Arbeitszimmer zu Hause angewiesen.

Mfg
Michelle

Hallo,
die Kosten für ein Arbeitszimmer kann man nur absetzen, wenn es ein abgeschlossener und nur für diese Tätigkeit genutzter Raum ist.
Das ist Voraussetzung; nachzulesen in Lohnsteuerrichtlinie 2010 H 9.14 „Räumliche Voraussetzung“.
Gruß

Wiederum recht herzlichen Dank für die Antworten.
Aber wenn es nun einmal räumlich in der Wohnung nicht möglich ist und ich den Keller durch eine Wand abtrennen würde, und somit den nun abgetrennten Raum als Arbeiitszimmer benutzte - was spräche dann dagegen?

Es wäre

a) ein abgetrennter Raum
b) würde dieser neu gewonnene Raum nur für diese Tätigkeit benutzt werden

Doch ob das dann anerkannt wird, liegt in der Beurteilung des Bearbeiters?

Hallo,
das Arbeitstimmer muss ein separater Raum sein, der von dem übrigen Wohnbereich durch eine Wand/Tür getrennt ist. Nicht ausreichend ist eine Arbeitsecke in Wohnräumen, auch wenn der Arbeitsbereich durch Raumteiler (Vorhang, Möbel) getrennt ist.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo knobelix,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Ein Arbeitszimmer ist nur dann absetzbar, wenn es ein eigenständiger Raum ist, ob in der Wohnung oder im Keller.Weil diese können sie seperat (1/3) von der Miete absetzten.

Das heisst, sie müssen nachweisen (hängt von dem zustängigen Finanzamt ab), das sie zu 90% ihrer Anschaffung ausschließlich für dieses Zimmer benötigen.

Ihr Arbeitgeber könnte ihnen dabei weiterhelfen, indem
es vertraglich festgehalten wird, das ihre Aufgaben auch von zu Hause erledigen.

mfg
Angela06

Du reichst doch eine Wohnungsskizze ein, worann erkennt man, dass die Wand nachträglich eingezogen worden ist?
Aber eigentlich ist das egal, weil es dann ja einen abgeschlossenen Raum gibt. Stellt sich nur die Frage, ob es sich lohnt. Denn die Werbungskosten, die man geltend machen kann, vermindern nur in Höhe des Steuersatzes die Steuerschuld. Also bei 2000 € Kosten und einem Steuersatz von 25% wären dies 500 € Einkommensteuer.
Gruß

@Strada: Wie gesagt: Es ist baulich nicht möglich, im Schlafzimmer eine Wand zu ziehen. Deshalb bliebe ja als einzige Alternative der Keller. Aber ob das akzeptiert wird, scheint ja vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig zu sein.

ja, das mit dem AZ ist so ne Sache.

  1. brauchen Sie einen Raum der allerhöchsten zu 10% für private Zwecke benutzt werden kann, kein Durchgangszimmer, keine Bettcouch darin, kein Kleiderschrank also wirklich nur für geschäftliche Dinge eingerichtet ist.

Was Sie abschreiben können ist Ihr PC, Schreibtisch, Stuhl, Regale die Sie benötigen für Ihre Arbeit, Papier usw.
In Ihrer G+V kommen die Kosten zum tragen
hoffe, daß ich Ihnen helfen konnte - viel Glück maluzo