jeder von euch kennt wahrscheinlich Logos, die sich ähneln. Meine Frage ist nun: Ab wann ähneln sich die Logos zu sehr, also ab wann kann der Nachahmer rechtlich belangt werden und wegen was genau (Urheberrechtsverletzung?)?
Nehmen wir mal ein Beispiel: Eine (deutsche) Firma hat als Logo drei übereinander geschobene Kreise, in blau, grün und rot (so ungefähr wir hier: http://www.wackerart.de/Graphics/additiv.gif)
Ab wann ist es mir nun erlaubt, das Logo als mein eigenes zu bezeichnen? Sobald eigener Text (Firmenname) hinzukommt? Wenn die Farbe eines Kreises verändert wird? Wenn die Größe eines Kreises verändert wird? Wenn man die Lage der Kreise zueinander leicht verändert (d.h. sie verschiebt)?
Die Liste wird man deutlich erweitern können.
Meine Frage ist nun: Ab wann ähneln sich die Logos zu sehr,
also ab wann kann der Nachahmer rechtlich belangt werden und
wegen was genau (Urheberrechtsverletzung?)?
Es gibt beim Patentamt eingetragene Bildmarken. Der Markenschutz wird verletzt, sobald Verwechselungsgefahr besteht. Man kann kostspielige Rechtsstreitigkeiten darüber anzetteln, ob Verwechselungsgefahr besteht oder nicht. Man muss schon ziemlich leichtfertig mit seinem Vermögen (das so ein Streit durchaus kosten kann) umgehen, wenn man sehenden Auges solches Risiko eingeht. Ein irgend vernunftbegabter Mensch macht einen weiten Bogen um solche Risiken.
Nehmen wir mal ein Beispiel: Eine (deutsche) Firma hat als
Logo drei übereinander geschobene Kreise, in blau, grün und
rot (so ungefähr wir hier: http://www.wackerart.de/Graphics/additiv.gif)
Ab wann ist es mir nun erlaubt, das Logo als mein eigenes zu
bezeichnen? Sobald eigener Text (Firmenname) hinzukommt? Wenn
die Farbe eines Kreises verändert wird? Wenn die Größe eines
Kreises verändert wird? Wenn man die Lage der Kreise
zueinander leicht verändert (d.h. sie verschiebt)?
Vergiss es ganz schnell! Niemand wird diese Fragen beantworten können. Die Antwort gibt’s erst vor Gericht.
Je nachdem, mit welchem Unternehmen er sich anlegt, sieht sich der phantasielose Sturkopp, der die Ähnlichkeit mit einer geschützten Bildmarke in Kauf nimmt, einem Streitwert gegenüber, der ihm den wirtschaftlichen Boden entziehen kann und weitere Versuche vergällen wird.
Egal welcher Schutz, ob Urheberrecht oder im Beispiel das Markenrecht, ist es ganz einfach nur dumm, sich an anderer Leute Sachen zu vergreifen. Das Ausprobieren, was wohl grenzwertig gerade noch so geht, ist finanziell russisches Roulette.
Ab wann ein Logo einem anderen zum verwechseln ähnlich sieht, ist Geschmackssache und eine Frage des richtigen Anwaltes bzw. des Budgets für den richtigen Anwalt.
Dazu gibt es eine Menge Präzedenzfälle:
Mercedes hat in den 50er Jahren erfolgreich gegen die Firma Messerschmitt geklagt. Diese hatten einen Adler im Kreis als Firmenlogo, den man aus einer bestimmten Entfernung und aus einem bestimmten Winkel auch für einen Mercedesstern hätte halten können. Eine Feld- und Wiesenfirma hätte den Prozess sicher nicht gewonnen, wohl aber Mercedes, mit dem passenden Budget für Staranwälte.
Messerschmitt änderte das Logo in drei Kreise mit den Buchstaben FMR. Schon kam Auto Union (ebenfalls budgetstark) auf die Idee zu klagen, da sie vier Kreise (die heutigen Audi-Ringe) als Logo hatten. Messerschmitt (FMR) änderte nach wenigen Monaten abermals, diesmal in 3 Rauten.
Ich erschaffe beruflich seit über 20 Jahren Firmenlogos. Man kann sich nie sicher sein, dass nicht jemand anders einen deswegen angreift, weil das erschaffene Logo ähnlich aussehe. Man kann nur versuchen ein Logo so zu gestalten, dass es nach bestmöglicher Recherche einzigartig ist. Das ist wie mit „geklauter“ Musik, die aus Tonfolgen besteht. Es werden immer Reihen von Tonfolgen auftreten, die schon mal verwendet wurden. Logos bestehen nun mal aus Kreisen, Rechtecken, Buchstaben und Linien. Da ist das Risiko natürlich hoch, dass irgend eine Konstellation aus geometrischen Mustern schon mal verwendet wurde.
Wer aber schon im Vorhinein weiss, dass es ein ähnliches Logo gibt, sollte nicht mit dem Feuer spielen. Es sei denn, er hat das dazu erforderliche Budget…
Und wieder…
…eine hübsche Verschwörungstheorie. Es scheint undenkbar, dass in der Rechtssprechung tatsächlich auch mal ZURECHT zugunsten der großen, finanzstarken Partei entschieden wird.
Merke: wer klein genug ist, hat auch dann recht, wenn er gar nicht recht hat. Nur bekommen kann er es nicht.
Wie kann sich ein kleines Unternehmen gegen eine Klage schützten?? Wenn ein großen Unternehmen klagt, dann wird es wohl gewinnen. Also wie vermeidet man eine Anklage?
Ausserdem: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Anordnung klassischer geometrischer Formen bereits existiert und geschützt ist, ist hoch. Spielt die Farbe ein Rolle? Durch die Farbe kann ja eine gewisse Verwechslungsgefahr vermieden werden, oder??
Wie kann sich ein kleines Unternehmen gegen eine Klage
schützten??
Indem es nichts unternimmt, was eine Klage rechtfertigt. Was denn sonst?
Wenn ein großen Unternehmen klagt, dann wird es
wohl gewinnen.
Unsinn.
Ausserdem: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte
Anordnung klassischer geometrischer Formen bereits existiert
und geschützt ist, ist hoch. Spielt die Farbe ein Rolle? Durch
die Farbe kann ja eine gewisse Verwechslungsgefahr vermieden
werden, oder??
Und was ist beim Briefkopf oder einer Kopie in Schwarzweiß?
Btw., dass man sich damit nicht gegen eine Klage schützt, ist Dir klar?
Gruß
loderunner (ianal)