Ab wann ist ein Messer eine Waffe?

Hallo Experten,
ich bin jetzt stolzer Besitzer eines wunderschönen (und sauscharfem) Küchenmesser. Ab wann ist das eigentlich eine Waffe? Also wenn ich mir die Klinge so angucke, könnte man damit bestimmt so einigen Schaden anrichten.
Grüße
Almut

Hallo,

auch ein Hammer kann als Waffe verwendet werden, der Besitz ist aber nicht verboten.

Was möchtest Du denn genau wissen? Welche Messer/Waffen mit Auflagen belegt oder verboten sind? Das steht im Waffengesetz.

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_75.html

Bei Messern sind u.a. Butterflymesser, Faustmesser und Springmesser verboten. Feststehende Messer sind unabhängig von der Klingenlänge (Stichwort Machete oder Khukuri) nicht verboten. Du darfst sie nur evtl. bei Veranstaltungen nicht bei Dir tragen und natürlich niemanden damit umbringen :smile:

Gruß,

Myriam

In der Küche …
… gibt’s da wohl keine Beschränkungen. Tim Mälzer, Alfred Biolek & Co hantieren da mit ganz schönen Kalibern. Auch Schlachter habe schöne „Waffen“.

In der Öffentlichkeit? Ich war im letzten Sommer in Großbritannien und wollte ins Schloss Windsor. Die haben dort die gleichen Einrichtungen wie am Flughafen, mit Röntgengerät und Metall-Torbogen. Habe alles rausgelegt, was ich so am Körper getragen habe, u.a. auch ein Victorinox Camping-Messer. Das hat denen dort gar nicht gepasst. Die haben gesagt, dass ein Messer mit Fixierklinge (das Ding hat so einen kleinen grauen Plastikschuber für die große Klinge, damit man bei Kartoffelschälen das Ding nicht verkehrtherum nimmt und sich den Handrücken verletzt) in GB nicht erlaubt ist - weder die Benutzung noch der Besitz. Ich hätte zwei Möglichkeiten: 1. Ich „schenke“ denen gegen Verzichtserklärung das Ding. 2. Sie holen die Polizei. Habe die Nr. 1 als kleineres Übel gewählt und mir die Bemerkung nicht verkneifen können, dass in allen anderen Ländern so etwas kein Problem sei. „Wir wissen nicht, was in Europa erlaubt ist“, war die Antwort. Auf meine Bemerkung hin, dass GB zu Europa gehört, haben die Wachleute herzlich gelacht und den Kopf geschüttelt.

Bei Flugreisen (vor dem 11.9.!) war die Regel, dass die Klinge des Messers nicht länger als die Handbreite sein darf bei Kabinengepäck. Ich kann mir solche Bestimmungen inzwischen gar nicht mehr vorstellen - jetzt, wo man nicht mal 0,33 Liter Mineralwasser mit in die Kabine nehmen darf!

Dann gibt es noch irgendwelche Unterschiede, ob man Fixiermesser oder Springmesser besitzen darf.

Gibt es rechtliche Beschränkungen, welche Messer man in der Öffentlichkeit mitführen darf? Es wäre doch ein Nonsens, ein Fixier- oder Springmesser mit 15-cm-Klinge zu verbieten, aber ein Küchenmesser mit 30 cm wäre erlaubt. Wie bringt ein Koch sein Werkzeug zu einer Arbeitsstelle?

Ein paar Gedanken und keine restlose Klärung …

Gruß, Artefakt

Strafrechtlich
Hallo!

ich bin jetzt stolzer Besitzer eines wunderschönen (und
sauscharfem) Küchenmesser. Ab wann ist das eigentlich eine
Waffe?

Strafrechtlich betrachtet, in Bezug auf die Delikte, wie schwerer bestraft werden, weil eine Waffe verwendet wird, gilt: Ein Küchenmesser ist keine Waffe im Sinne dieser Vorschriften, es ist aber ein gefährliches Werkzeug, so dass sich da an der Straferwartung kein Unterschied zeigt.

Gruß,

Florian.

Na fast Kuechenmesser=Werkzeug, kukudings=Waffe?

Bei Messern sind u.a. Butterflymesser, Faustmesser und
Springmesser verboten.

Das ist prinzipiell richtig, wobei Springmesser etwas komplexer sind, aber das ist ja nicht gefragt.

Feststehende Messer sind unabhängig von
der Klingenlänge (Stichwort Machete oder Khukuri) nicht
verboten.

Das ist prinzipiell auch richtig, ABER:

Eine MAchete und das Kuechenmesser, oder die Holzhackeraxt sind KEINE Waffen iSd WaffG, d.h. es sind keine Waffen. Es sind werkzeuge die eben nicht eigens dazu hergestellt sind Personen zu verletzten. Die darf theoretisch auch ein Kind haben - natuerlich wuerde die Polizei sie ihm gefahrenabwehrrechtl. wegnehmen (anderes Thema).

Ein Kukudings ist wahrscheinlich irgendeine asiatische Waffe/Schwert und damit faellt sie unter das waffengesetz.
D.h. ab 18 und Ausweismitfuehrpflicht.
Weiterhin koennte die Polizei Gefahrenabwehrend einschreiten, wenn jemand auch ab 18 mit einem Samurai schwert auf dem Ruecken durch die Einkaufszone geht. Und auch das koennte weh tun - verboten ist es jedoch nicht.

Du darfst sie nur evtl. bei Veranstaltungen nicht
bei Dir tragen

Eben dabei kommt es darauf an ob es sich um eine Waffe iSd WaffG handelt oder nicht. Ist es ein Kuechenmesser (Werkzeug), macht man sich nicht strafbar wenn man damit bei einem Fussballspiel angetroffen wird. Ist es eine Waffe z.B. ein Schwert, dann schon.
Weggenommen wird einem natuerlich beides, aber beim werkzeug gibts keine Anzeige.

Bemerkenswert ist, das es dagegen bei oeffentlichen Versammlungen (demo, Kundgebung) und auf dem Weg dorthin VERBOTEN ist waffen oder gefaehrliche Gegenstande (auch Werkzeug) mitzufuehren.

und natürlich niemanden damit umbringen :smile:

Auch richtig.

DM

Ein Kukudings ist wahrscheinlich irgendeine asiatische
Waffe/Schwert und damit faellt sie unter das waffengesetz.

Ein Khukuri ist ein nepalesisches Messer, wird zwar auch als Waffe verwendet (gehört zur Ausrüstung der Gurkhas) ist aber eher so ein Allroundwerkzeug der Einheimischen. Vergleichbar mit einem großen Jagdmesser. Es gibt die Dinger mit Klingen bis zu 40 cm Länge (dann sind sie eher wie eine Machete zu verwenden). Du hast aber Recht damit, dass man 18 sein muss um eins zu kaufen.

Gruß,

Myriam
*sammelt Messer*

Hallo Artefakt,

Dann gibt es noch irgendwelche Unterschiede, ob man
Fixiermesser oder Springmesser besitzen darf.

Laut WaffG sind Spring und Fallmesser verbotene Waffen gemäß § 40.
Ein Spring und Fallmesser ist ein Messer bei dem die Klinge entweder durch Federkraft, Schleuderbewegung oder Eigengewicht nach vorne herausspringt.
Egal wie lang die Klinge ist!!

Klappmesser (egal ob mit Federkraft oder Handkraft) sind nur dann nicht verboten wenn die Klinge folgende Anforderung erfüllt:
Klingenlänge nicht mehr als 8 cm
Klingenbreite mind. 20% der Klingenlänge
Nicht beidseitig geschliffen
Durchgehender Rücken
Eine zur Schneide hin sich verjüngende Klinge

Der wegfall einer dieser Punkte führt dazu, dass dann das Messer zum verbotenen wird.
Eine Sondergenehmigung gibt es für sogennante Rettungsmesser, die ja einen unterbrochenen Rücken haben und dadurch eigentl. verboten sind.

Ein paar Gedanken und keine restlose Klärung …

Hoffe Dir geholfen zu haben.
Gruß Katie

Ein Khukuri ist ein nepalesisches Messer, wird zwar auch als
Waffe verwendet (gehört zur Ausrüstung der Gurkhas) ist aber
eher so ein Allroundwerkzeug der Einheimischen. Vergleichbar
mit einem großen Jagdmesser. Es gibt die Dinger mit Klingen
bis zu 40 cm Länge (dann sind sie eher wie eine Machete zu
verwenden). Du hast aber Recht damit, dass man 18 sein muss um
eins zu kaufen.

Wenn bei speziellen Messern der Herstellungszweck nicht eindeutig ist, werden sie von der polizeitechnischen Untersuchung eingestuft. Hierbei werden u.a. laenge, aber insbesondere Kraftausuebung auf die Messerspitze bei zustossen etc. geprueft - d.h. beim Kuechenmesser befindet sich idR die Spitze nich genau mittig, sondern die schneide ist etwas nach oben gezogen… - hab ich mir jedenfalls ma so erklaeren lassen…

DM

Hallo,

In der Öffentlichkeit? Ich war im letzten Sommer in
Großbritannien und wollte ins Schloss Windsor. Die haben dort
die gleichen Einrichtungen wie am Flughafen, mit Röntgengerät
und Metall-Torbogen. Habe alles rausgelegt, was ich so am
Körper getragen habe, u.a. auch ein Victorinox Camping-Messer.
Das hat denen dort gar nicht gepasst. Die haben gesagt, dass
ein Messer mit Fixierklinge (das Ding hat so einen kleinen
grauen Plastikschuber für die große Klinge, damit man bei
Kartoffelschälen das Ding nicht verkehrtherum nimmt und sich
den Handrücken verletzt) in GB nicht erlaubt ist - weder die
Benutzung noch der Besitz. Ich hätte zwei Möglichkeiten: 1.
Ich „schenke“ denen gegen Verzichtserklärung das Ding. 2. Sie
holen die Polizei. Habe die Nr. 1 als kleineres Übel gewählt
und mir die Bemerkung nicht verkneifen können, dass in allen
anderen Ländern so etwas kein Problem sei. „Wir wissen nicht,
was in Europa erlaubt ist“, war die Antwort. Auf meine
Bemerkung hin, dass GB zu Europa gehört, haben die Wachleute
herzlich gelacht und den Kopf geschüttelt.

Bei der Einreise machen die Engländer absolut keine Kontrolle. Ich fuhr einige Jahre lang bis zu vier Mal mit Eurostar von London ab. Bei jeder Kontrolle wollten die zivilen Wachleute mein Schweizer Offiziersmesser abnehmen, weil Klinge angeblich gemâss „Transportation Act“(die Ausführungsbestimmungen sind so um die zehn Zentimeter dick und lassen den Kontrollierenden eine grossen Ermessensspielraum) zu lang. Ich bestand darauf, dass die Klingenlânge gemessen wurde, bzw. dass ein Vorgesetzter gerufen wurde. Jedesmal durfte ich mit dem messer durch. Einer der Chefs bezeichnete es als „normal pocket-knife“. Und ich konnte mir nicht verkneifen der kontrollierenden Dame zu ihrer Fachkenntnis zu gratulieren und packte meine gesammelten metallischen Gegenstände aus den Hosentaschen wieder ein.
Gruss
Rainer

Vernuft Gesetz
Hallo, Almut,

Du machst den Fehler, dass du glaubst, Gesetze seien vernünftig.

Ich selbst habe ein wunderschönes Stilett, ca 20 cm Klingenlänge daheim in der Vitrine. Der Grund, dass ich das *legal* tun darf, ist dass es keinen automatischen Öffnungsmechanismus hat, d.h. ich muss es erst ohne Springfeder von Hand aufklappen, bevor es „gefährlich“ ist.

Ein kleines Fallmesser mit ca. 7 cm Klinenlänge habe ich nicht mehr, weil es jetzt illegal ist.

Stell Dir mal bildlich vor: Zwei mit Schlägervisage stehen sich gegenüber, der eine hat ein Messer in der Hand, dessen Klinge grad mal so lang wie der kleine Finger ist, der andere hat eins, das vorne in den Bauch reingesteckt locker hinten aus dem Rücken wieder rauskommen würde. Welches Messer ist gefährlicher? Ist doch wohl klar, das kleine. Naja… ich bin wohl zu blöd dafür, das zu verstehen, aber deshalb bin ich ja auch kein Politiker.

Ebenso sind Axt, Sense und Mistgabel in jedem Baumarkt frei verkäuflich, und wahrscheinlich nochmal gefährlicher als selbst Dein Rasiermesserscharfes Küchenmesser.

Die Waffengesetze sind nur insofern wieder „verstehbar“, wenn man überlegt, wer denn die Gesetze macht. Die werden von Politikern gemacht, die Wählerstimmen brauchen. Und die allermeisten Wähler wissen ganz genau von Rambo, Rosamunde Pilcher und Streetfighter, dass Butterflys gefährlich sind, Küchenmesser aber nur zum Brotschneiden taugen.

Nick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

die besondere Gefaehrlichkeit von Spring und Fall messern sowie Butterflymessern wird daran festgemacht, dass diese im zusammengeklappten Zustand meist klein genug sind, sie in der hand zu verbergen. Andererseits koennen sie in sekundenbruchteilen geoffnet werden.
D.h. der Angegriffenen sieht die Gefahr nicht kommen. Bevor jemand ein 20cm Stilett aus dem Hosenbund gezogen und aufgeklappt hat - hat ihm der andere sein springmesser schon durch den hals gezogen…

Das ist die Begruendung. Klingt doch ganz logisch oder?

Und Axt und Sense sind idR nicht zu uebersehen.

Weiterhin hat der Gesetzgeber nun einmal Grenzen. Auch logisch oder??

DM

1 Like

Hallo!

Du machst den Fehler, dass du glaubst, Gesetze seien
vernünftig.

Gesetze stellen in einer Demokratie auch nicht den Anspruch vernünftig zu sein. Gesetze stellen auch nicht den Anspruch richtig zu sein und sie stellen schon gar nicht den Anspruch absolut wahr zu sein. Gesetze in einer Demokratie stellen nur den Anspruch, demokratisch legitimiert zu sein. Das ist alles und das ist auch gut so, denn wenn es irgendwo anders ist, ist das System als totalitär entlarvt.

Gruß
Tom

Hi,

die besondere Gefaehrlichkeit von Spring und Fall messern
sowie Butterflymessern wird daran festgemacht, dass diese im
zusammengeklappten Zustand meist klein genug sind, sie in der
hand zu verbergen. Andererseits koennen sie in
sekundenbruchteilen geoffnet werden.
D.h. der Angegriffenen sieht die Gefahr nicht kommen. Bevor
jemand ein 20cm Stilett aus dem Hosenbund gezogen und
aufgeklappt hat - hat ihm der andere sein springmesser schon
durch den hals gezogen…

Das ist die Begruendung. Klingt doch ganz logisch oder?

Klar das *klingt* ganz logisch. Man kann aber viele Dinge logisch klingen lassen, ohne dass sie es wirklich sind.

Wenn ich aber schon die Hand am Griff des in der Jacke versteckten (völlig legalen) 20-cm-Fleischermessers habe, dann will ich mal einen mit einem 7cm-Fallmesserchen kommen sehen. Ein feststehendes Messer zu ziehen geht schneller, als ein Butterfly zu öffnen.

Auch logisch, oder?

Nick

Klar das *klingt* ganz logisch. Man kann aber viele Dinge
logisch klingen lassen, ohne dass sie es wirklich sind.

Es kling nicht nur logisch es ist logisch… Kleines messer mit im Griff versteckter Klinge laesst sich nun mal leichter verbergen als ein 20 cm Messer.

Das ist nun mal so - kannst Du einsehen oder nicht.

Zumal - wer benoetigt ein Butterfly, Spring oder Fallmesser fuer was? Ein Fleischermesser benoetigt jeder in der Kueche.

Dm.