…Ich habe vor 4,3 Jahren mit meiner damaligen Freundin einen Mietvertrag unterschrieben . Nach 2 Jahren ist sie ausgezogen. Der Vermieter wurde darüber informiert. Ich habe aber keinen neuen Mietvertrag erhalten wo nur ich drin stehe. Ist der alte Mietvertrag jetzt überhaupt noch gültig ??? Oder ist er mit dem Auszug umgültig geworden ??
Hallo, ein Vertrag ist solange gültig bis er rechtsgültig gekündigt oder geändert wurde.
Der Mietvertag ist uneingeschränkt gültig. Ihre inzwischen ausgezogene Freundin haftet für alle sich aus diesem Vertrag gegenüber dem Vermieter ergebenden Verplfichtungen weiterhin uneingeschränkt mit, auch wenn Sie nun schon seit Jahren alleine die gemieteten Räume nutzten.
mv gilt natürlich weiter und deine freundin ist noch mieterin. wenn darin geschrieben steht, dass ihr zusammen kündigen müsst, solltest du dir spätestens dann den kopf machen, woher du die unterschrift von deiner ex bekommst.