Ab wann ist ein patent kein patent mehr ?

hi community.
ich habe vor ein paar monaten eine produktion gestartet ohne mich vorher zu informieren ob es dieses produkt schon gibt, mein fehler, ok.
ich wurde von den patentinhaber kontaktiert und gebeten dies zu unterlassen.
allerdings hat er dieses produkt selber nachgemacht, also nicht erfunde.
dieses produkt wurde schon 10 jahre vor der patentanmeldung erfunden.
denjenigen kenne ich persönlich und meinte das er damit schon in mehreren fernsehauftritten und zeitschriften deswegen interviewt worden sei.
ausserdem hat er von damals noch die gewerbeanmeldung
mit stempel der gemeinde logischerweise.

ist dieses patent denn dann eigentlich gültig ?
darf ein produkt das vorher schon bekannt ist eigentlich noch als patent eingetragen sein ?
kann ich dieses patent anfechten und mir eine lizenzfreistellung erstreiten ?
kann man so einen prozess oder klage gewinen ?

danke im vorraus

mfg

hallo,

das ist eine frage die man nur beantworten kann, wenn man das produkt sieht und die patentschrift gelesen hat.
also da zahlt sich der besuch bei einem patentanwalt auf jeden fall aus.

grüße
gerhard

Ok danke gerhard.
Diesen schritt wollte ich sowieso gehen.
Aber es ist generell möglich oder ?
Mfg

Hallo afraskei,
ein erteiltes Patent gilt bis zum Ablauf der Schutzdauer oder bis zum teilweisen oder vollständigen Widerruf des Patents.

Bei einer Berechtigungsanfrage oder Abmahnung sollte zunächst immer die konkret genannte Verletzung genau geprüft werden (mittelbare oder unmittelbare Patentverletzung). Ob dies hier gegeben ist und ob es sich tatsächlich um ein Patent und nicht nur um eine Offenlegungsschrift handelt sollte im konkreten Fall unbedingt von einem Fachanwalt oder Patentanwalt geprüft werden. Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist kaum zu widerrufen (z.B. Anfechtung) und die UNBEGRÜNDETE Weigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung ist ein Grund zur Klage mit erheblichen Kostenfolgen.

Ein Patent wird auf Einspruch (Notfrist, unbedingt Frist zum Einspruch einhalten!) oder Nichtigkeitsklage widerrufen, wenn der Gegenstand des Hauptanspruchs und eventuell weitere Patentansprüche nicht neu sind, nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhen (naheliegend sind), keine technische Erfindung oder nicht gewerblich anwendbar sind. Interviews und Zeitungsberichte sind Stand der Technik, soweit dies tatsächlich veröffentlicht wurde. Ob der Inhalt gerichtsfest nachzuweisen ist und tatsächlich die Neuheit und/oder die erfinderische Leistung des Patents in Frage stellt muss ebenfalls professionell geprüft werden. Der Kostenaufwand und das Kostenrisiko sind erheblich!

Die Erfolgsaussichten hängen stark von diesen Vorveröffentlichungen ab, wobei die Gewerbeanmeldung an sich wohl wenig Aussagekraft haben wird. Einsprüche wie auch Nichtigkeitsklagen haben bei guter Vorbereitung und gründlicher Begründung jedenfalls recht gute Aussichten auf Erfolg.

Alternativ kann über eine Freilizenz verhandelt werden, wobei auch hier die Begründung für einen Widerruf des Patents erforderlich wäre.

Nochmals muss dringend angeraten werden in solchen Fällen einen Spezialisten für gewerblichen Rechtsschutz aufzusuchen.

Gruß
patmade

hi patmade

danke für deine ausführliche antwort.
es hat sich zu meiner situation etwas geändert.

ich habe eine unterlassungserklärung bekommen u. a. auch eine urkunde eines gebrauchsmusters.

habe noch ein paar fragen :wink: :

-gelten diese punkte die du mir erläutert hast auch bei einem gebrauchsmusrter ?

-bei meiner recherche im internet bei DEPATISNET.de
ist eine offenlegungsschrift und eine gebrauchsmusterschrift die rede . wo ist da der unterschied ?

das produkt ist gewerblich anwendbar.
(mein gegner besitzt eine firma mit ein paar angestellten und produziert nur diese eine ware).

-Zeitungsausschnitte hat der wahre erfinder ausgeschnitten (z.Teil mit Datum) und aufgehoben.
diese füllen mittlerweile einen ganzen Ordner.

-Er hat aufzeichnungen der fernsehsender erhalten.

-der wahre erfinder hat jeden gezeigt wie er es herstellt (mit führung durch seine werkstatt)
incl aller tricks, welche zutaten er verwendet und sogar das exakte mischungsverhältnis.

der wahre erfinder hatte nur interesse daran es zu veröffentlich das sich jeder für sich selber es herstellen kann, also keinen finanziellen hintergrund.

-zudem gibt es noch eine firma die dieses produkt seit 3 jahren herstellt. sogar noch identischer als ich es mache. seine firma ist auch im internet präsent. ich nicht.
warum bekommt diese firma keine probleme wegen gebrauchsmuster bez. patentverletztung und ich nicht ?

wie sieht eine gründliche vorbereitung einer nichtigkeitsklage genauer aus ?

Viele Fragen, aber muss sein :smile:

Patentanwalt hab ich vor 3 tagen konsultiert.

nochmals herzlichen dank für deine antworten im vorraus patmade

mfg afraskei

Hallo afraskei,
ich verweise auf die Antwort zu Deiner zweiten Anfrage „Unterschied Patent und Gebrauchsmuster“.

Alle anderen Fragen wird Dir mein Kollege Patentanwalt bei besserer Kenntnis der Sachlage erklären können.

Viel Erfolg!
patmade

wenn es wirklich das gleiche produkt ist hat derjenige der sich auf etwas, das nicht seine erfindung ist, ein gm eintragen hat lassen nicht viel chancen.

grüße
gerhard