Ab wann ist eine Beleidigung eine Beleidigung?

Liebe www-ExpertInnen

Ich habe eine allgemeingültige Rechtsfrage.
Angenommen, ein Beamter gibt mir ein Schriftstück.
Ich unterschreibe, dass ich dieses erhalten habe.
Zusätzlich füge ich handschriftlich folgenden Passus hinzu:
„Sind solche Schikanen nur hier üblich oder gelten die auch für die umliegenden Ortschaften?“
Erfüllt dieser Passus den Tatbestand der Beleidigung?
oder wenn man einer Politesse hinschreibt:
„Grüßen Sie Ihren ausgedehnten Bekanntenkreis von mir!“
Viele Grüße
Voltaire

tach Voltaire,

mit Dir wollte ich schon immer mal diskutieren wie weiland der Alte Fritz.

Also…Beleidigung ist, was das Gericht dafür hält *ggg*. Beleidgung liegt vor, wenn eine Mißachtung kundgetan wird…das muß den Rahmen einer reinen Kritk verlassen. Das ist dann leider auch Geschmacksache, wobei der Geschmack des Richters ausschlaggebend ist.

Also, der Vorwurf schikaniert zu werden, d. h. unter Mißachtung von Vorschriften behördl. Eingriffen ausgesetzt zu werden, würde ich für beleidigend halten.

Das andere wohl eher nicht…ich ahne zwar, was Du meinst *ggggg*…aber es ist so abstrakt formluiert, dass es nicht eindeutig ist

Hallo,

Beleidigungen sind ein sehr subjektives Thema und man wundert sich so manches Mal, was da bei Gericht so raus kommt. So darf Herr Bohlen alle Leute duzen, obwohl das normalerweise nicht erlaubt ist. Hört sich nach Zweiklasenjustiz an? Ist es auch. Zu den Fragen:

„Sind solche Schikanen nur hier üblich oder gelten die auch
für die umliegenden Ortschaften?“

Also hier kann ich beim besten Willen keine persönliche Beleidigung erkennen. Zum einen fehlt die persönliche Komponente (die Schikanen sind ja nicht unbedingt vom ausführenden Beamten zu verantworten), zum anderen ist dies eine stinknormale Kritik und die zu verbieten wäre reichlich seltsam.

„Grüßen Sie Ihren ausgedehnten Bekanntenkreis von mir!“

Dies ist schon viel eher eine Beleidigung. Gut zu erkennen ist der persönliche Bezug zur Angesprochenen. Ob nun dafür eine Beleidigung in Frage kommt möchte ich nicht beurteilen, riskieren würde ich es nicht.

Grüße,

Anwar

Das erste wuerde ich als Beleidigung einstufen, da die Arbeit des Beamten pauschal als schikanoes eingestuft wird. Dem Taeter geht es ersichtlich nur darum, die Wuerde seines Gegenuebers herabzustufen, indem er ihm unterstellt, er erledige eine bestimmte Aufgabe allein deshalb, um einem Buerger Aerger zu bereiten. Vorsicht mit solchen Aeusserungen! Insbesondere bei der Beleidigung von Beamten im Dienst sind Gerichte schnell dabei, saftige Schmerzensgelder zu verhaengen. Grobe Beleidigungen (z.B. Anspucken, ueble Schimpfwoerter etc.) kosten ca. 2.000 EUR Schmerzensgeld. Hinzu kommt meist eine Geldstrafe.

Bei der zweiten Aeusserung verstehe ich den Sinn nicht ganz. Ich wuerde da von querulatorischem Verhalten sprechen, aber noch nicht von einer Beleidigung.

Das andere wohl eher nicht…ich ahne zwar, was Du meinst
*ggggg*…aber es ist so abstrakt formluiert, dass es nicht
eindeutig ist

O.k., jetzt hab auch ich kapiert, was damit gemeint sein kann. Dann aber ist es auf jeden Fall eine Beleidigung, auch wenn’s so formuliert ist, dass nicht jeder sofort kapiert, was gemeint ist. Es kommt schliesslich auf die Absicht des Taeters an.

Mal ganz im Klartext: Einem naseweisen Clerverle, der geschickt versucht, seine Sticheleien so zu verpacken, dass man ihm „nichts nachweisen kann“, wuerde ich als Richter erst recht eine verpassen.

So darf
Herr Bohlen alle Leute duzen, obwohl das normalerweise nicht
erlaubt ist. Hört sich nach Zweiklasenjustiz an? Ist es auch.

Ist es nicht. Du hast das Urteil entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Es sei, so heißt es dort, und das ist auch nicht ganz aus der Luft gegriffen, Merkmal der Natur von Dieter Bohlen, andere zu duzen. Wenn er es dann tut, gibt er damit nicht seine Missachtung kund. Über das Urteil kann man sicher streiten, über die logische Folgerung darin allerdings nicht (sondern nur über die Prämissen).

Levay

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sicherlich muß der Täter vorsätzlich handeln…er muß aber auch den objektiven tatbetand erfüllen…

und der Wunsch jemand möge seinen weiten bekanntenkreis grüßen enthält erst mal keine Mißachtung.

Zur Mißachtung kommt man nur, wenn man annimmt, dass der Täter meinte, die dame sei durch ein dauerhaft sittenwidriges Verhalten zu dem bekanntenkreis gekommen.

Das wiederum ist nur eine Vermutung auf die ich gekommen bin, weil ich wegen des Zusammenhangs hier mit aller Gewalt was Beleidigendes gesucht habe…*g*.

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass in der Äußrung selbst keien Mißachtung zu sehen ist…

Hallo!

Also, der Vorwurf schikaniert zu werden, d. h. unter
Mißachtung von Vorschriften behördl. Eingriffen ausgesetzt zu
werden,

Nö, d. h. d. nicht! Das Gesetz sieht als Schikane eine durchaus rechtmäßige Handlung an, die aber den alleinigen Zweck verfolgt, einem anderene schaden zuzufügen (vgl. § 226 BGB).

würde ich für beleidigend halten.

Dann bist Du kein Beamter bzw. in dem Job fehl am Platze. Alle Beamten (und Rechtsanwälte) wissen, dass sie nur gierige Blutsauger ohne Herz und Verstand sind, zumindest in den Augen gewisser „mündiger Bürger“. Über so einen albernen Zusatz regt sich kein vernünftiger Mensch auf. Dies aber ist nicht ganz unwichtig für die Einstufung einer Aussage als Beleidigung, ob die Zielperson sich beleidigt fühlt oder nicht.

Das andere wohl eher nicht…ich ahne zwar, was Du meinst
*ggggg*…aber es ist so abstrakt formluiert, dass es nicht
eindeutig ist

Ich verstehe das andere nicht und ahne auch nichts, da kannst Du so viele Gs hier hinmalen wie Du willst.

Beides ist allenfalls „grober Unfug“, und der ist nicht mehr strafbar.

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tach Voltaire,

Lieber Zardoz

mit Dir wollte ich schon immer mal diskutieren wie weiland der
Alte Fritz.

… und ich mit der geistigen Schöpfung von Frank L. Baum.
Ich fühle mich erhöht:wink:

Also…Beleidigung ist, was das Gericht dafür hält *ggg*.

Ja, das ist klar.

Beleidgung liegt vor, wenn eine Mißachtung kundgetan wird…das
muß den Rahmen einer reinen Kritk verlassen. Das ist dann
leider auch Geschmacksache, wobei der Geschmack des Richters
ausschlaggebend ist.

Also, der Vorwurf schikaniert zu werden, d. h. unter
Mißachtung

Nicht unter Mißachtung, sondern unter penibler Einhaltung von Vorschriften! Eine ausufernde Ausweis-Kontrolle z. B., obwohl dem Kontrolleur die Person bekannt ist oder eine rein formale Unterschrift einfordern, die bislang nie gefordert wurde. Das Vorgehen des „Schikaneurs“ ist rein juristisch nicht zu fassen.
Da beruft sich jemand auf Formalien, die er nach eigenem Gusto anwenden kann oder nicht. Es liegt in seinem Entscheidungsbereich.

von Vorschriften behördl. Eingriffen ausgesetzt zu
werden, würde ich für beleidigend halten.

Das ist hier die Frage. Ist der schriftlich oder mündlich vorgetragene Vorwurf der Schikane beleidigend oder muss man es hinnehmen, so tituliert zu werden.

Das andere wohl eher nicht…ich ahne zwar, was Du meinst
*ggggg*…aber es ist so abstrakt formluiert, dass es nicht
eindeutig ist

Hallöchen, Dichterfürst,

also…da wird es dann schwierig. Aus meiner Lebenserfahrung würde ich mal vermuten, dass sich ein Schikanevorwurf nur äußerst selten dingfest machen läßt. Insbesodneer die lieben polizisten wissen da immer sehr gut, wie sie ärgern können ohen gefaßt zu werden. Wenn sie sich hinter einer Begründung verschanzen können…hast Du sie beleidigt.

Das mit der „Schikane“ ist so ein „running gag“ und da wurde schon so mancher wgeen Beleidigung verurteilt, meine ich. ich bin letztens von der Bullizei angehalten worden, weil ich wohl ein Stoppschuld übersehen hatte…dann durfte ich noch nen Alko-test machen und die haben auch noch meinen Führerschein abgefragt.

Ich dachte auch schon…Schikane?

Aber ich hatte mit kurz vorher ein Fisherman eingeworfen und das löst bei den Grünen immer ungute Gefühle aus. Und angeblich war mein Füherschein ungewöhnlich weil er trotz seiens Alters nicht handschriftlich ausgefüllt war…so ist das mit der „Schikane“

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Hi!
Mag sein dass ich es auch nicht verstanden habe, aber wenn ICH einen Richter duze mit dem Zusatz dass ich „immer alle duze“, dann werd ICH wahrscheinlich nicht straffrei bleiben, sondern wegen „Missachtung des Gerichts“ eine Ermahnung oder entsprechende Strafe bekommen.
Man möge mir das Gegenteil beweisen :wink:

Gruß
George

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sei, so heißt es dort, und das ist auch
nicht ganz aus der Luft gegriffen, Merkmal der Natur von
Dieter Bohlen, andere zu duzen.

Eben. Und wenn irgendein Otto Normalverbraucher mit der Schwachsinnsbegründung vor Gericht ziehen würde, würde er gleich noch eine Abmahnung wegen groben Unfugs bekommen.

Grüße,

Anwar

Hallo!

Eben. Und wenn irgendein Otto Normalverbraucher mit der
Schwachsinnsbegründung vor Gericht ziehen würde, würde er
gleich noch eine Abmahnung wegen groben Unfugs bekommen.

Ich vermag mich an ein Urteil zu erinnern, in dem ein Bayrisches Gericht „Papa, komm schnell, die Bullen sind da“ deswegen nicht als Beleidigung sah, weil der Begriff „Bulle“ zum allgemeinen Sprachgebrauch gehöre und: Seit dem „Bullen von Tölz“ ja doch eher positiv belegt sei. Warum nicht mal schön finden, dass ein Gericht nicht ganz weltfremd daherkommt. Und ein bloßes „Du“ statt eines „Sie“ a priori als Beleidigung zu werten ist einfach nicht richtig. Ich muss ja immerhin auch den Vorsatz haben, über jemanden ein Unwerturteil zu äußern.
Wenn ich das „Du“ eben nicht beleidigend meine, ist das auch keine Beleidigung. Bei „Arschloch“ ist das natürlich schwer zu begründen und wenig glaubhaft, bei einem einfachen „Du“ schon eher.
Noch etwas: „Abmahnungen wegen groben Unfugs“ gibt es nicht, für so etwas gibt es mittlerweile pauschal drei Tage bei Wasser und Brot.

Gruß,

Florian.

Taeter geht es ersichtlich nur darum, die Wuerde seines
Gegenuebers herabzustufen, indem er ihm unterstellt, er
erledige eine bestimmte Aufgabe allein deshalb, um einem
Buerger Aerger zu bereiten.

Mag ja sein, aber die Aussage selbst trifft keine Feststellung darüber, ob der Beamte dies aus „eigener Fiesheit“ tut oder ob er nicht dazu gezwungen ist, aufgrund der von sich aus schikanösen Gesetzeslage (für die der Beamte gerade mal soviel kann wie jeder andere Wahlberechtigte). In der Tat ist die Aussage ja als Frage formuliert, was andeutet, dass der Fragesteller selbst nicht weis, ob es nun am Beamten selbst oder an den Gesetzen leigt. Somit scheidet eine Beleidigung IMHO definitiv aus!

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,
Diese Feinheiten in allen Ehren, aber glaube mir: ein Gericht wird sich darueber grosszuegig hinwegsetzen. Es ist oft so in Beleidigungsfaellen, dass die Beschuldigten mit allen moeglichen Spitzfindigkeiten aufwarten, warum eine bestimmte Aeusserung doch nicht beleidigend sein soll. Es mag Zweifelsfaelle geben, in denen das zum Erfolg fuehrt, aber das ist eher die Ausnahme.
Gruss
Christoph

Hi,
„ausgedehnter Bekanntenkreis“ könnte als Hinweis verstanden werden, dass sich der/die/das Gegenüber prostituiert.
In diesem Zusammenhang gab es ja schon einige Äußerungen… und die wurden dann jeweils als Beleidugung angesehen.
Ich wäre deshalb vorsichtig.

Schriftliche Äußerungen sollte man übrigens nie vornehmen. Der Leser hat dann ja noch sehr lange Zeit sich einen anderen Sinn zu überlegen (als eigentlich gemeint war) und kann dann das Schreiben als Beweis vorlegen.

BJ ganz private Meinung

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Hallo Zardoz,
Auch hier kann ich dir nur aus reichhaltiger Erfahrung sagen, dass diese Feinheiten einem Gericht ziemlich egal sein werden - wie ich meine zu Recht. Der Richter muss nicht jede theoretische Moeglichkeit in Betracht ziehen. Es reicht, wenn er begruenden kann, warum er davon ueberzeugt ist, dass aufgrund aller Umstaende des Einzelfalls eine Beleidigung vorliegt. Und Gruende gibt es in dem Ausgangsfall genug: der Beschuldigte hat einen Strafzettel erhalten, die Ordnungshueterin hat sicherlich bemerkt, dass der Beschuldigte sich darueber aufregt, dann kam die Aeusserung, die - ohne beleidigenden Hintergrund - ueberhaupt keinen Sinn macht. Meist ist es dann auch so, dass in der Verfahrensliste schon 10 Voreintragungungen wegen Beleidigung und Koerperverletzung stehen. Damit ist die Sache dann entschieden.
Gruss
Christoph