Ab wann ist eine Terrasse, eine Terrasse?

Vor der Wohnung befindet sich ein kleines Grundstück das gepflastert ist. Es gehört zur Wohnung und ist dúrch eine Treppe von dem Wohnzimmer erreichbar, ist aber von allen Mietern, sowie auch der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich.

Darf man dieses Grundstück als Terrasse berechnen und Miete dafür verlangen?

Erstmal ein nettes Hallo,

Es gehört zur Wohnung

Schön, dann kann man es ja mitvermieten und…

ist aber von allen
Mietern, sowie auch der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich.

Das haben Terrassen so an sich, daß sie zumindest aus dem Garten zugänglich sind.

Darf man dieses Grundstück als Terrasse berechnen und Miete
dafür verlangen?

…wenn man es mitvermietet, kann man dafür natürlich auch Miete nehmen. Damit hat der Mieter dann aber auch das alleinige Nutzungsrecht, was die anderen Mieter in aller Regel auch so akzeptieren. Daß die „Öffentlichkeit“ auf Privatgrund nichts zu suchen hat, sollte sich von selbst verstehen.

Cu Rene