Hallo,
wenn jemand etwas macht, was nur eine Amtsperson machen darf, dann ist das Amtsanmaßung.
Würde also diese Person behaupten, sie sei Gerichtsvollzieher und fordert Geld, wäre das wohl der Fall.
Hier haben wir aber eine falsche Behauptung, mit der sich jemand einen finanziellen Vorteil verschaffen will. Das nennt man dann Betrug.
Dass du in einem Gerichtsverfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden wärest, hättest du mitbekommen! Außer, du schmeißt alle amtlichen Briefe, die dir per Zustellungsauftrag zugeschickt wurden, direkt in den Müll. Oder: Du bist obdachlos / ohne festen Wohnsitz.
Solltest du aber deiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt immer nachgekommen sein, solltest du sonst immer alle Briefe - auch und gerade von Behörden - regelmäßig bekommen und lesen, dann halte ich ein Urteil ohne deine Kenntniss für ausgeschlossen.
Kurz und knackig:
Man würde die Mail entweder ignorieren - oder den Absender auffordern, schriftlich einen Nachweis über das Urteil zukommen zu lassen.
Je nach Wortlaut der Mail würde ich mich aber eventuell dafür entscheiden, diesen Betrugsversuch auch als solchen zur Anzeige zu bringen.