Ab wann ist es Amtsanmassung?

Hallo liebe Experten,

folgender Sachverhalt: Person A schickt Person B eine E-Mail mit der Behauptung, Person B wäre laut Gerichtsurteil zu einem Schadenersatz verurteilt worden und fordert nun den Bertrag ein. Person B hatte weder eine Vorladung, noch wird das Urteil bzw das Aktenzeichen geliefert.

Ich würde nun gerne wissen, ob es - wenn man eine Forderung stellt mit der Behauptung es gäbe dazu ein Gerichtsurteil - sich bereits um Amtsanmaßung handelt, wenn es dieses Urteil gar nicht gibt.

Ich danke Euch und wünsche Euch ein schönes Wochenende

Hallo,

ich sehe das nicht als Amtsanmaßung:
https://jura-online.de/lernen/amtsanmassung-132-stgb/848/excursus?unauth=true
Person A hat sich ja nicht als Richter oder Anwalt oder sonstwas ausgegeben.

Gruß
Christa

Nein. A hat sich eindeutig als Privatperson ausgegeben und nicht als eine Behörde.

Gruß
Otto

Hat Person B den Überblick über bevorstehende, laufende und abgeschlossene Verfahren zu Zahlungen verloren ?

Anders kann man das ja nicht deuten.

denn wenn jemand mir eine email mit einer Geldforderung schreibt, von der ich gar nichts weiß. dann klingt das nach Betrugsabsicht.

Und wenn er diese Forderung mit einem gar nicht ergangenen Urteil (auf ein Verfahren in dieser Sache hin !) unterlegt, dann unterstützt das den Betrugsverdacht.

Nö. Das nennt man (versuchten) Betrug.

Nein, B war vor 15 Jahren Mieter einer Wohnung und hat - mit Zustimmung des damaligen Hausbesitzers - Veränderungen vorgenommen; bei Auszug erfolgte ordnungsgemäss Übergabe (mit einvernehmlichem Verbleib der Änderungen - mündlich, mit Zeugen) - Nun wurde das Haus verkauft und die Käuferin versucht offensichtlich ihre Kosten auf sehr fragwürdige Art wieder reinzubekommen…

Wenn man das Haus noch an den Altbesitzer und Altvermieter zurückgegeben hatte, dann muss sich der Käufer an den Verkäufer halten. Nicht an Dich.
Du hast mit ihm nichts zu schaffen.

War der Kauf bereits vor deinem Auszug ,dann hättest Du ja bereits an den Neueigentümer übergeben. Klar kann es da Probleme geben, wenn die mit dem alten Vermieter gemachten Vereinbarungen unbekannt sind .
Solange der alte Vermieter das bestätigt wäre alles OK.
Problem kann sein, wenn er gegenüber dem Käufer so tut als kenne er die Vereinbarungen/Absprachen nicht.

Aber nochmal, wenn es in der Sache weder Rechtsstreit vor Gericht, also auch kein Urteil gibt, dann wäre eine solche email mit Verweis auf ein Urteil Betrug.

Es geht ja nicht um mich, sondern um eine fiktive Person :wink:

Kann denn ein Gericht - so wird in der E-Mail behauptet - jemanden überhaupt verurteilen, ohne, dass man im Vorfeld Kenntnis von einer Verhandlung hatte und angehört wurde?
Für mein Rechtsempfinden geht das gar nicht…oder?

Hallo

Ohne angehört zu werden kann man wohl verurteilt werden, wenn man z. B. einfach nicht zum Termin kommt.

Aber man bekommt auf jeden Fall für die Mitteilung eines Gerichtstermins einen gelben Brief mit Zustellungsurkunde.
Natürlich kann auch solch ein Brief im falschen Briefkasten oder weiß ich wo landen, aber das passiert wohl nicht häufig, weil man nachvollziehen kann, welcher Depp das gemacht hat, und der dann ziemlichen Ärger bekommen kann. Da könnte man auch ggf. Schadenersatz geltend machen.

Wenn aber eine Käuferin eines Hauses von einem Mieter, der vor 15 Jahren ausgezogen ist, sich an letzteren wendet, um da irgendwelche Geldforderungen zu stellen, so halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass da irgendwas dran sein könnte.

Viele Grüße

Hallo,

wenn jemand etwas macht, was nur eine Amtsperson machen darf, dann ist das Amtsanmaßung.

Würde also diese Person behaupten, sie sei Gerichtsvollzieher und fordert Geld, wäre das wohl der Fall.

Hier haben wir aber eine falsche Behauptung, mit der sich jemand einen finanziellen Vorteil verschaffen will. Das nennt man dann Betrug.

Dass du in einem Gerichtsverfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden wärest, hättest du mitbekommen! Außer, du schmeißt alle amtlichen Briefe, die dir per Zustellungsauftrag zugeschickt wurden, direkt in den Müll. Oder: Du bist obdachlos / ohne festen Wohnsitz.
Solltest du aber deiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt immer nachgekommen sein, solltest du sonst immer alle Briefe - auch und gerade von Behörden - regelmäßig bekommen und lesen, dann halte ich ein Urteil ohne deine Kenntniss für ausgeschlossen.

Kurz und knackig:
Man würde die Mail entweder ignorieren - oder den Absender auffordern, schriftlich einen Nachweis über das Urteil zukommen zu lassen.

Je nach Wortlaut der Mail würde ich mich aber eventuell dafür entscheiden, diesen Betrugsversuch auch als solchen zur Anzeige zu bringen.