Ein Kunde bezahlt Rechnungen nicht (Gesamtwert ca. 2.500,00 EUR inkl. MwSt.).
Als Begründung gibt er an, vom Finanzamt das Konto gesperrt bekommen zu haben, wegen einer schiefgelaufenen Insolvenz. Der Insolvenzverwalter hätte sich um nichts gekümmert und keine Voranmeldungen ans FA geschickt. Deshalb wurde er vom FA geschätzt und weil er nicht zahlt käme er also an sein Geld nicht heran.
Aus verlässlicher Quelle ist bekannt, dass das nicht sein kann, denn er postet öffentlich in Foren, wie erfolgreich er sei und was er sich gerade alles anschafft. Dazu kommen weitere Ausreden von skurrilen Unfällen mit Medikamenten und Abstürzen beim Minigolf und dergleichen. Auch das kann über diese Foreneinträge als unwahr belegt werden. Er konnte noch quietschfidel Berichte schreiben, obwohl er angeblich 3 Tage halbtot war und nur schlafend im Bett lag.
Dazu kommt, dass er seit Beginn des Jahres mehrere Firmen gegründet hat, teilweise in unterschiedlichen Branchen, und sich selbst immer als berühmt, erfolgreich und erfahren ausgibt. Das ist allerdings ebenfalls nicht wahr. In allen Bereichen hat er keinerlei Erfahrungen. Er nutzt diese Dinge nur, um sich möglichst schnell zu bereichern.
Ist so ein Fall Anlass genug, um ihn wegen Betrugs anzuzeigen?
Wenn der Kunde tatsächlich so pleite ist, wie er vorgibt, dann kommt Eingehungsbetrug in Frage (er hat in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit Verträge abgeschlossen und wusste von Anfang an, dass er nicht zahlen kann).
Sind die Behauptungen falsch, dann sehe ich keinen Betrug. Dann will der Kunde die Zahlung einfach nur rauszögern. Die Lüge darüber, warum man momentan nicht zahlt, ist noch kein Betrug. In dem Fall sollte man schleunigst den gerichtlichen Weg einschlagen und sich einen Titel holen.
Anzeigen kann eigentlich jeder jeden wegen allem. Die Frage ist, ob was dabei rauskommt. Und das hängt in diesem Fall davon ab, ob die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt, daß der Schuldner zu dem Zeitpunkt, als er die Ware kaufte, bereits wußte, daß er sie nicht wird bezahlen können. Wenn also die Story mit dem Finanzamt wirklich stimmt, und dem Schuldner kurz bevor er die Ware bezahlen wollte, das Konto überraschend gesperrt wurde, wird es wohl kaum möglich sein, ihm die Betrugsabsicht nachzuweisen. Doch nach meiner und der allgemeinen Lebenserfahrung kommen solche Kontosperrungen selten überraschend, sondern sind eher das Ergebnis monatelanger vergeblicher Zahlungsaufforderungen, so daß man mit einer Betrugsanzeige durchaus Erfolg haben kann. Der Staatsanwaltschft kann der Schuldner schließlich keine erfundenen Storys andrehen, sondern muß überprüfbare Fakten auf den Tisch legen. Allerdings gilt das auch für den Anzeigenden. Auch er muß die Betrugsabsicht glaubhaft darlegen können.
Trotz allem sollte man zusätzlich zur Anzeige den normalen Weg des Geldeintreibens einschlagen, d.h. gerichtlicher Mahnbescheid mit eventueller Klage.