Ab wann ist es ein Unfallwagen ?

Hallo miteinander,

Ab wann Läuft nach dem Gesetz eine Beschädigung an einem Auto als Unfallwagen ???

Angenommen jemand kauft ein 2 Jahre altes Auto bei einem Händler der nicht im Vertrag angibt, Unfallfrei, Unfallwagen oder folgende Teile wurden ausgetauscht…nach ca. 3Monaten hat er mit disem Fahrzeug einen Unfall und nimmt mit einem Gutachter Kontakt auf…der stellt daraufhin fest, dass an diesem Fahrzeug schon mal Teile der Karoserie ausgetauscht wurden… wie groß muss ein Schaden sein damit er im Kaufvertrag angegeben werden muss…
Ab wann muss dort Unfallwagen stehen ?
Ab wann muss dort nur Teile wurden ausgetauscht stehen ?
Ab wann ist etwas angabepflichtig ?

Vielen dank schon mal im Voraus
Walter

Ab wann Läuft nach dem Gesetz eine Beschädigung an einem Auto
als Unfallwagen ???

Soweit ich weiß, war die Schwelle zwischen „Bagatell-“ und „Unfallschaden“ seinerzeit bei DM 1000 Reparaturkosten.
Weiß aber nicht, ob es da inzwischen was neues gibt. Eigentlich müssten’s ja jetzt ca. 500 Euro sein, aber nach der „inoffiziellen“ 1:1 Umstellung (die man jeden Tag im Leben erlebt) wären wohl eher 1000 Euro realistisch.

Hallo,

nun will ich mal versuchen mit meinem Laienwissen behilflich zu sein. Ich habe im KfZ-Versicherungsrecht folgende Definition des Unfall gelernt: „Ein Kfz-Unfall liegt vor, wenn plötzlich, von außen her, mit mechanischer Gewalt ein einwirkendes Ereignis erfolgt.“
Wenn bereits Karosserieteile bei einem Fahrzeug ausgetauscht wurden, sollte ein Händler in der Lage sein, dies zu erkennen. Bei einem 2 Jahre alten Fzg. deutet wohl dann auch alles auf einen Unfallschaden hin.
Über den jeweiligen Vorbesitzer lässt sich evt. feststellen, ob der Wagen als Fzg. mit Unfallschaden an den Händler verkauft wurde… Dies sollte die Chancen des fiktiven Opfers nochmals erhöhen.
Meines Wissens ist der Verkäufer aufklärungspflichtig über alle Unfälle von denen er Kenntnis hat oder hätte haben müssen (wie zB. bei für einen Händler erkennbar erneuerten Karosserieteilen an einem neuwertigen pkw).

Klarheit über die Erfolgsaussichten einer (wie auch immer beabsichtigten) Klage gegen den Verkäufer kann dem „Geschädigten“ in diesem fiktiven Fall auch nur ein Anwalt geben. Ich (als Laie) sehe jedoch die Chancen für entsprechende Entschädigung jedoch als ganz gut an.

mit besten Grüßen Steffen

Ab wann Läuft nach dem Gesetz eine Beschädigung an einem Auto
als Unfallwagen ???

Soweit ich weiß, war die Schwelle zwischen „Bagatell-“ und
„Unfallschaden“ seinerzeit bei DM 1000 Reparaturkosten.
Weiß aber nicht, ob es da inzwischen was neues gibt.
Eigentlich müssten’s ja jetzt ca. 500 Euro sein, aber nach der
„inoffiziellen“ 1:1 Umstellung (die man jeden Tag im Leben
erlebt) wären wohl eher 1000 Euro realistisch.