Um etwa wieviel Prozent darf ein gekaufter Artikel die UVP eines Herstellers überschreiten ohne dass es „Wucher“ ist, oder gibt es da keine Grenze?
Wenn doch: Gibt es dagegen eine rechtliche Handhabe, wenn ein Geschäft z.B. an der „Haustür“ abgeschlossen wurde und man nicht vorher den Preis vergleichen konnte?
Und wie sieht es bei Dienstleistungen wie z.B. Waschmaschinen-/ Kühlschrankreparaturen aus? Wie hoch darf maximal der Stundenlohn des Moneurs sein?
Hallo, ich habe in der Verbindung vor jahren mal den Begriff Mondpreise gehört. Schaue mal bei Google nach denn der Begriff gehörte zur Preisgestaltung mit der Frage was Recht und Unrecht ist. Gruß
Wucher setzt die Ausnutzung einer Zwangslage voraus oder dass man die Unerfahrenheit des Vertragspartner ausnutzt. Letztlich kann man auch einen Staubsauger für 1.000.000 Euro verkaufen.
Bei Haustürgeschäften besteht aber gerade wegen der Überrumpelungssituation ein Widerrufsrecht.