Hallo liebes Forum,
ich hätte mal eine ganz allgemeine Rechtsfrage(?). Und zwar habe ich mich gefragt, ab wann ein Film oder Buch kulturelles Allgemeingut ist. Goehtes Faust dürfte ja unter diese Kategorie fallen, ebenso der expressionistische Stummfilm, aber ab wann dürften solche Materialien frei verwendet werden?
Also angenommen, jemand wollte ein Video auf youtube hochladen und dieses kommerzialisieren (Geld aus Werbung verlangen), dürfte er dann Bilder aus einem Film o.ä. in dem Video zeigen, um zu veranschaulichen, wovon er in dem Video spricht?
Beispielsweise über James Dean referieren und ein Bild aus einem seiner Filme zeigen?
Oder hätte hier Universal Pictures etwas dagegen?