Hallo,
ab welcher Größe oder Umsatz ist für eine Firma die Beantragung einer Handelsregisternummer und die Anzeige dieser im Impressum der Website Pflicht?
Gruß
Darius
Hallo,
ab welcher Größe oder Umsatz ist für eine Firma die Beantragung einer Handelsregisternummer und die Anzeige dieser im Impressum der Website Pflicht?
Gruß
Darius
Servus,
für eine Firma: Immer. Vgl. § 2 HGB.
Falls Du vielleicht doch was anderes als eine Firma meinst: Sags einfach.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Zunächst ist zu klären, welchen Zweck das Geschäft haben soll. Wenn es sich um ein Grundhandelsgeschäft oder Handwerkliches Geschäft handelt ist der Mindestumfang bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Erfahrung zu bringen. Diese ist übrigens in allen wichtigen weiteren Fragen die beste Adresse.
Ferner taucht die Frage auf, ob es sich um eine Gesellschaft handeln soll, wobei die Gesellschafter durch die Handelsregistereintragung geschützt werden sollen!! Schließlich wird der Firmenname (dieser ist übrigens die „Firma“) durch die HR-Eintragung geschützt!! Es geht übrigens nicht nur um die Nummer im HR.
Tipp: Durch das Lesen der täglichen Amtlichen Bekanntmachungen (Tageszeitungen) über die veröffentlichten HR-Eintragungen erfährt man übrigens eine Unmenge zu diesem Thema und seiner Sparte.