Hallo Tom!
Worums mir anfangs ging war eher das „ungeschriebene“. und nicht das
rechtliche „eindeutig klärbare“…
Aber z.B. würden alle, die einem Unternehmensleiter „nahe“
sind, nie im Leben in eine Gewerkschaft eintreten etc…
Warum sollte ein Mensch seine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft von seiner wechselnden Position in einem Unternehmen abhängig machen? Nur weil man aus irgend einem Tarif herausgerutscht ist? Das erinnert mich an den Mitarbeiter einer Stadtverwaltung, der seine Parteimitgliedschaft vom jeweiligen Wahlergebnis abhängig macht, weil er sich davon Vorteile für sein Fortkommen verspricht.
Du sprachst von sehr großen Unternehmen. Das sind i. d. R. Aktiengesellschaften und die bestehen vom Pförtner bis zum Vorstand aus Angestellten. Der Vorstand wiederum wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung, also von den Anteilseignern, eingesetzt. Soweit für das Unternehmen das Mitbestimmungsgesetz gilt, gehören zum Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG auch Vertreter der Arbeitnehmer. Diese Mitglieder des Aufsichtsrats sind in aller Regel Gewerkschafter. Frage: Würdest Du einen Aufsichtsrat zum Management zählen?
Also um was es mir dann eher gehen würde ist: Ab wann würde
man „schief“ angesehen werden, wenn man einer Gewerkschaft
beitritt?
Das geht wie eine Parteimitgliedschaft oder die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft niemanden etwas an. Wer seine Gewerkschaftsmitgliedschaft davon abhängig macht, ob er schief angesehen wird, ordnet sich dabei in subtiler, aber deutlich spürbarer Weise unter und macht sich selbst zum Arsch. Das sage ich, obwohl ich selbst aufgrund der Bobachtung des Geschehens in den letzten Jahrzehnten ein reserviertes Verhältnis zu Gewerkschaften habe.
(wenn Manager in dieser Statistik als Arbeitnehmer geführt
werden, würde mich das doch sehr wundern)
Ach, was sich so alles Manager nennt. Der Außendienstler der Ortskrankenkasse überreicht schon mal eine Visitenkarte, die ihn als „Key Account Manager“ ausweist. Wenn Du den Lachanfall überwunden hast, kommt ein Musterkofferträger, der ein Kärtchen mit „Productmanager“ zückt.
Anekdote dazu: In den 70ern war ich Angestellter in der Entwicklungsabteilung eines großen Unternehmens. Eine qualifizierte Tätigkeit war es gewiß, aber beliebig weit weg von „Management“, Unternehmensleitung o. ä. angesiedelt, eher am anderen Ende der Hierarchie. In meiner Tätigkeit waren Patentanmeldungen nichts Besonderes. Schließlich war ich dafür angestellt, neue Sachen zu entwickeln und so meldete ich 1974 über die Patentabteilung des Hauses mein erstes Patent an. Kurz darauf bekam ich ein schon weitgehend ausgefülltes Formular zur Unterschrift auf den Schreibtisch. Die Stellen, an denen es darum ging, an welcher Position der Hierarchie der Patentanmelder anzusiedeln ist, waren schon angekreuzt. Die AEG war damals ein Unternehmen mit über 100.000 Mitarbeitern und was war ich stolz, als ich sah, daß da was von unterem oder mittlerem Management angekreuzt war. Was ich naiver Blödian nicht überblickte, war die Tatsache, daß es bei der Einstufung um meine Vergütungsansprüche nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ging. Je höher jemand in der Hierarchie steht, desto weniger Erfindervergütung erhält er. Weil „Manager“ nun mal kein Begriff aus HGB, GmbHG oder AktG ist, sondern letztlich nach Belieben verwendet werden kann und auch tatsächlich nach Belieben verwendet wird, kann man jedermann als Manager bezeichnen.
Dir geht es um irgendwelche ungeschriebenen Gesetze und letztlich darum, was „die Leute“ sagen. Was „die Leute“ sagen und denken, vergißt Du am besten ganz schnell. Ziehe Dein Ding durch, wie Du es für richtig hältst, solange Du damit nicht auf anderen Menschen herum trampelst. Aber lasse auch nicht auf Dir herum trampeln. Dazu gehört, daß Du Dir unter keinen Umständen vorschreiben oder irgendwie unterjubeln läßt, ob Du z. B. Mitglied einer Gewerkschaft wirst. Du wirst zum Looser und jeder noch so bescheidene grüne Zweig bleibt unerreichbar, wenn Du Dir solche elementaren Freiheiten nehmen läßt. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb nicht auch ein AT-Angestellter Gewerkschaftsmitglied sein kann. Er ist und bleibt abhängig Beschäftigter. Es sei denn, er kündigt, besorgt sich einen Gewerbeschein und macht seine eigene Butze auf.
Gruß
Wolfgang