Ab wann ist man ein Betriebsfemder Facharbeiter?

Hallo alle zusammen,
ich arbeite jetzt fast 11 Jahre in einem Abbruchunternehmen. Mich würde interesieren wenn man eine Berufsausbildung hat, die aber Beriebsfremd ist. Also ich habe Gärtner gelehrnt aber arbeite im Baugewerbe. Zähle ich dann trozdem also Facharbeiter oder bin ich dann ein Hilfsarbeiter?

Hallo!

Du hast ja eine Berufsausbildung nur eben nicht im Abbruch- oder Baugewerbe. Und auch mit 11 oder 20 Jahren im Abbruch bekommst Du keine solche Ausbildung. Du kannst Dir die Kenntnisse aneignen durch die tägliche Arbeit.
Und dann liegt es an deinem Chef wie er dich einstuft. Kann er dich so einsetzen wie einen Maurergesellen , kannst Du selbstständig arbeiten oder brauchst du immer Anweisungen "mach das so oder so " ?

Betriebsfremd würde ich das auch nicht nennen, eher fachfremd.

MfG
duck313

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@duck313,
danke für deine Antwort. Abbruchfacharbeiter den Ausbildungsberuf gibt es nicht. Wenn man einen Beruf hat der sowas wie Zimmerer, Maurer und Stahlbauer das würde ich sagen das es um gelehrnter Facharbeiter ist.
Ich bin aber gelernter Gärtner und so trift das nicht zu. Aber ich habe mehrere Qualifizierungen wie zum Beispiel Etanittrückbau (Asbesthaltige Baustoffe) und Hebebühnenkurs. Wie sieht es dann aus?

MfG
Mattsteph1986

Das ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Bei Dachdeckern z.B. kann man nach drei Jahren als „Hilfsarbeiter“ in einem relativ kurzen Kurs der Innung seinen Gesellenbrief erwerben. Ist ganz interessant als Quereinsteiger. Wie das im Bauhauptgewerbe ist, kann ich dir nicht sagen. Ruf doch mal bei der zuständigen Innung oder auch Handwerkskammer an.
Mal ganz davon abgesehen darf dir dein Arbeitgeber auch mehr als den Mindestlohn bezahlen, auch wenn du kein Geselle bist.

Soon

Du hast keine Qualifikation druch eine einschlägige Berufsausbildung.
Damit bist du in der ausgeübten Tätigkeit kein Facharbeiter.

Wenn es um die passende Bezahlung geht, dann schaut man mal in das Entgeltrahmenabkommen.

Bei Elektrikern ist es z.B, so:
Entgeltgruppe 1:
Keine einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung.
Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Entgeltgruppe 2:
Einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung oder kaufmännische
Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand.
Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Entgeltgruppe 3:
a) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss
oder
b) ein gleichwertiger durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung
erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt.
Tätigkeiten, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Entgeltgruppe 4:
a) Einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung oder kaufmännische
Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung
oder
b) ein gleichwertiger durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung
erworbener Ausbildungsstand nach Einarbeitung.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten wie in Gruppe 3, die nach konkreter Anweisung selbstständig und anforderungsgerecht
ausgeführt werden.
Entgeltgruppe 5:
a) Einschlägige gewerblich- technische Berufsausbildung oder kaufmännische
Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie
vertieften Fachkenntnissen auf einzelnen technischen bzw. kaufmännischen
Tätigkeitsgebieten des Betriebes
oder
b) durch Fortbildung oder mehrjährige Berufspraxis erworbene vertiefte Fachkenntnisse,
die den Qualifikationsmerkmalen unter Buchstabe a) gleichwertig
sind.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung weitgehend selbstständig
ausgeführt werden.

Entgeltgruppe 6:
Einschlägige gewerblich-technische Berufsausbildung oder kaufmännische Berufsausbildung
mit Abschluss und mehrjähriger Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
sowie vertieften Fachkenntnissen auf allen wesentlichen technischen bzw. kaufmännischen
Tätigkeitsgebieten des Betriebes.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung selbstständig
ausgeführt werden.

Wie du siehst, kann man bis zur Gruppe 5 auch ohne Ausbildung in diesem Beruf gelangen.

aber Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik

:wink:

grüße
lipi

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Wie kommst du drauf das ich keine Qualifizierung habe?
Ich bin gelernter Gemüse Gärtner einen Ausbildungsberuf für Abbruch gibt es nicht!
Das heist aber nicht das ich keine Qualifizierung habe.
Ich habe einen Hebeühnenschein, eine Radladerschein und eine Untersuchung für erlaubnis Asbesthaltige Baumaterialien zu entfernen.
Damit bin ich kein Hilfsarbeiter

Der Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik ist seit dem 1. August 2004 ein staatlich anerkannter, dreijähriger Ausbildungsberuf.

Das ist sehr interesannt danke für die Info. Kannst du mir sagen wo man diesen Beruf erlehrnen kann?

Beste Grüße
Mattstph1986

hi,

Sag bescheid, wenn ich noch was anderes Googeln soll :wink: Das gibt’s heut fast Gratis.

grüße
lipi

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