ich habe da mal eine Frage. Im Internet komme ich nicht so wirklich auf eine Antwort die mir weiterhilft.
Ab wann hat man denn den gesamten Jahresurlaubsanspruch?
In meinem Fall wäre es so:
Kündigung am 01. Oktober 2014 zum 31. Oktober 2014.
Wäre dann zum 01. November bei meiner neuen Arbeitsstelle.
Stimmt es, dass man den kompletten Jahresurlaubsanspruch hat wenn man in der zweiten Hälfte des Jahres und bei bereits 6 monatigem „dabeisein“ kündigt?
In meinem Vertrag steht, dass ich anteilig 1/12 Urlaubsanspruch habe. Gilt das dann?
also heisst das wenn ich das richtig verstanden habe, dass ich den vollen umfang bekomme weil ich länger als 6 monate durchgehend dort beschäftigt bin und erst in der zweiten hälfte ab oktober ausscheide. Egal ob jetzt in meinem vertrag drin steht dass mir ein anspruch 1/12 zusteht - das gilt dann nicht mehr?