Hallo Ihr,
ich habe da mal eine Frage. Im Internet komme ich nicht so wirklich auf eine Antwort die mir weiterhilft.
Ab wann hat man denn den gesamten Jahresurlaubsanspruch?
In meinem Fall wäre es so:
Kündigung am 01. Oktober 2014 zum 31. Oktober 2014.
Wäre dann zum 01. November bei meiner neuen Arbeitsstelle.
Stimmt es, dass man den kompletten Jahresurlaubsanspruch hat wenn man in der zweiten Hälfte des Jahres und bei bereits 6 monatigem „dabeisein“ kündigt?
In meinem Vertrag steht, dass ich anteilig 1/12 Urlaubsanspruch habe. Gilt das dann?
Ich bin etwas verwirrt.
Schon mal danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß