Ab wann kann die erste nebenk.Rng. erfolgen?

wir wohnen noch kein Jahr in unserer Wohnung, haben dennoch schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Meines Wissens nach ist erst nach einem Jahr eine NK abrechnung zulässig. Liege ich hier falsch?

Soweit ich weis, hast du recht.
Jedoch wenn ein Besitzerwechsel oder Stromanbieterwechsel vorgenommen wird, dann kann es sein, daß die Nebenkosten zwischenabgerechnet werden.

Gruß Pitcher

wir wohnen noch kein Jahr in unserer Wohnung, haben dennoch
schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Meines Wissens nach
ist erst nach einem Jahr eine NK abrechnung zulässig. Liege
ich hier falsch?

Hallo,
Antwort: nein! Der Vermieter muss nach ABlauf des Wirtschaftsjahres, also nach 12 Monaten abrechnen. Wenn jemand während des Wirtschaftsjahres einzieht oder auszieht, hat er eben eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten für z.B. 6 Monate.
Das dürfte aber auch in Ihrem Interesse sein, so erhalten Sie gleich mal einen Überblick über die realistischen Nebenkosten und der monatliche Abschlag
kann angepasst werden.
Gruß, Zita

wir wohnen noch kein Jahr in unserer Wohnung, haben dennoch
schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Meines Wissens nach
ist erst nach einem Jahr eine NK abrechnung zulässig. Liege
ich hier falsch?

Hallo,guten Tag
Wenn Sie alleine in einem Haus wohnen dann ist erst nach dem ersten Jahr die Nebenkosten Abrechnung fällig.
Wenn aber mehrere Wohnungen abgerechnet werden dann wird von Jahr zu Jahr gleich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist nicht mit Ihrem Einzug intentisch.Wenn Sie nächstes Jahr die Abrechung bekommen dann ist es genau ein Jahr.
mit freundlichen Grüßen a.g.

wir wohnen noch kein Jahr in unserer Wohnung, haben dennoch
schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Meines Wissens nach
ist erst nach einem Jahr eine NK abrechnung zulässig. Liege
ich hier falsch?

Antwort:
Nebenkostenabrechnungen werden üblicherweise nach Kalenderjahren abgerechnet, also 1.1. - 31.12., es sind aber auch andere 12-Monatszeiträume möglich.
Die Abrechnung im Mietobjekt erfolgt also unabhängig vom Einzugstermin des einzelnen Mieters.
Bei einem Einzug im Dezember kann die erste Abrechnung also bereits im Januar erstellt werden mit der anteiligen Abrechnung für nur einen Monat.

Mit freundlchen Grüßen

Jens Schütt