Ab wann kann ein Kind entscheiden wo es leben will

Ich habe eine gute Bekannte, deren Kind vom Jugendamt weggenommen und zum Vater gegeben wurde. Die Mutter möchte das Kind verständlicherweise nicht hergeben und gibt sich große Mühe, ihren Fehler wieder gutzumachen. Das Kind wurde weder misshandelt noch missbraucht. Nun zu meiner Frage. Der Vater des Mädchens verweigert der Mutter jeglichen Umgang und das Jugendamt unterstützt ihn dabei obwohl die Besuchszeiten klar geregelt wurden. Das Kind musste zum Vater, weil die Mutter und der Stiefvater nicht in der Lage waren, das Haus in dem die Famulie wohnt, sauber zu halten, obwohl sie eine Familienhilfe hatten. Die Mutter hat fraglich Multiple Sklerose sowie diverse andere psychische Erkrankungen. Das Kind kam mit 9 Jahren in eine Kinder - und Jugendpsychiatrie und anschließend direkt zum Vater. Nun zu meiner Frage. Das Kind möchte natürlich zurück zur Mutter. Ab wann hat das Kind das Recht selbst zu entscheiden, wo es leben möchte oder aber seine Besuchszeiten selbst festzusetzen? Erst mit Volljährigkeit oder schon früher? Bitte helfen Sie mir schnellstmöglich!

Leider kann ich dir nicht wirklich weiter helfen.
Umgangsrecht wird so gut wie nie verweigert, selbst in schwierigen Fällen.
Es muss ja einiges vorgefallen sein, damit das Kind in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen wurde.
Die Lebensumstände bei der Mutter wirken nach deinen Schilderungen ja nicht eben kindgerecht.
Wenn Mutter oder Kind tatsächlich Unrecht geschieht, hilft wohl nur ein Anwalt - auch das wird schwierig, wenn das Jugendamt gegen eine Umsiedlung des Kindes ist. Alles Gute

Hallo erst mal,

mit 14 Jahren kann das Kind entscheiden ob es bei Vater oder Mutter leben möchte. Natürlich hat die Mutter ein Recht auf Umgang mit Ihrer Tochter. Sollte sie es nicht bekommen, wäre es besser in diesn Fall einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.

Hallo mit dieses Situation kenn ich mich leider nicht so aus.
Aber die Mutter sollte sich Unterstützung holen um alles unter einem Hut zubekommen.
Ein Kind könnte mit ca 12-14 jahren selbst entscheiden wo es hin will,aber diesen Fall müsste dieses über einem Familiengericht gehen…
Lg

Hallo

Soweit ich weis mit 12 Jahren.
dann muss das Kind Bei gericht es einfordern(mit der Kinds Mutter)
sorry kann ihnen sonst nicht weiter helfen

Hallo, sorry für die späte Antwort.
Das Kind hat vor dem gericht schon ein Mitspracherecht. Allerdings muss, damit das Kind aus der Familie genommen werden kann, ein Gericht einen Beschluss erlassen. Das Jugendamt kann dazu nur Stellung beziehen. Damit ein Gericht, das Kind wegnimmt, müssen schon gute Gründe vorlegen. Deine Freundin sollte mit dem Jugendamt ein klärendes Gespräch führen, mit Beistand, um erstmal herauszufinden, warum das Kind nicht zur Mutetr darf.
LG
Burgfee