Guten Tag,
wir haben seit gestern einen Wasserschaden in unserer wohnung. Durch eine Dachrinne am Haus des Vermieters haben sich Eiszapfen gebildet, die nun schmelzen. Das getaute Wasser kann nicht ablaufen und läuft nun an der Decke unseres Schlafzimmers lang. Letzte Nacht mussten wir schon im wohnzimmer schlafen. da das Wasser sich an der Decke mehr ausgebreitet hatte und auf unser Bett tropfte.
Ab wann kann ich die Miete mindern bzw. wieviel?
Guten Abend
und danke für die Anfrage.
Bevor Sie die Miete mindern können, müssen Sie Ihren Vermieter über den Sachmangel schriftliche hinweisen und diesen um Abstellung innerhlab einer für Sie akzeptablen Frist bitten. Da es sich hier um ein erhebliches Problem handelt wäre eine Reaktionszeit des Vermieters zur Schandensbehebung von 48 Stunden relevant.
Sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist nicht reagieren, dann weisen Sie in Ihrem Reklamationsschreben darauf hin, daß es sich hier bei Gefahr im Verzug handelt und Sie von Ihrem Recht der eigenen Behebung des Sachschadens auf Vermieterkosten gebrauch machen. Notfalls drohen Sie auch mit Mietminderung. Da Sie den Schadensfall als Laie nicht abschätzen können müssen Sie die Höhe der Mietminderung aussetzen, bis durch einen Gutachter oder durch den Mieterschutzbund die max. Höhe der Mietminderung festgestellt wurde. Sie laufen sonst Gefahr die Mietminderung zu hoch angesetzt zu haben und dann in eine Fall zu laufen, die sich negativ auf Sie und Ihr Mietverhältnis auswirkt.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Exklusiv Haus