Ab wann kann man sein Geld zurückverlangen?

Hallo

Ich habe am 22.02.02 einen Fernseher bei E-Bay durch Sofort-Kauf erstanden. Der Händler ist im benachbarten Ort ansässig und hadelt mit Konkursware.
Jedoch ging nach einigen Tage die Bildröhre ab und zu aus. Das Gerät wurde umgetauscht. Jedoch nicht gegen ein verpacktes Gerät, sondern gegen ein Vorführgerät. Bei diesem Gerät war jedoch das Bild zu groß, man konnte zB das Senderlogo nicht mehr sehen. Als ich wieder beim Händler war wollte er mir wieder ein anderes Vorführ gerät geben. Jedoch handelte es sich dabei um den ersten Fernseher den ich hatte. Also habe ich mich geweigert den zu nehmen und letztendlich hat er dann das Gerät eingestellt.
Jetzt nachdem ich ein halbes Jahr Ruhe hatte, hat dieses Gerät den selben Fehler wie das erste. Nur das die Bildröhre nicht ab und zu ausgeht sondern garnicht mehr angeht.
Jetzt nach der ganzen Fahrerei und Schlepperei hätte ich gerne mein Geld zurück. Habe ich da Anrecht drauf? Es handelte sich nicht jedes mal um den selben Fehler. Der Händler will mir das Geld auf jeden Fall nicht geben. Er meinte wenn ich mein Geld habe möchte müßte ich schon einen Anwalt einschalten.
Was kann ich jetzt am besten machen?
Vielen Dank
Andreas

Hi,

Er meinte wenn ich mein Geld
habe möchte müßte ich schon einen Anwalt einschalten.
Was kann ich jetzt am besten machen?

Genau das solltest Du tun, mehr als 3 Nachbesserungen musst Du nicht in Kauf nehmen.

Gruß,
Micha