Ab wann KFZ Zeichen unkenntlich machen?

Hallo

Ab wann muss ein KFZ Kennzeichen bei einer Veröffentlichung (Video im Internet oder im eigenen Geschäft) unkenntlich gemacht werden um keine Rechte zu verletzen?

Google sagte mir das es grundsätzlich erlaubt ist KFZ Zeichen erkennbar zu veröffentlichen so lange zu keiner Straftat aufgerufen wird (z.B. „verbrennt dieses Auto“).

Gibt es andere Ausnahmen?

Wie sieht’s aus wenn man Straftaten filmt (z.B. Autodiebstahl)? Müssen da die KFZ Zeichen unkenntlich gemacht werden?
Oder ne Verkehrskontrolle.
Und bei Autounfällen?
Bei Überwachung der eigenen Einfahrt (außen)?
Privater Parkplatz (von öffentlichen Grund einsehbar)?

MfG
Lilly

Allein die Veröffentlichung des Kfz wäre - selbst mit unkenntlichen Kennzeichen - eine Rechtsverletzung, sofern keine Einwilligung oder „berechtigtes Interesse“ n. § 23 Abs. 2 KUG vorläge :open_mouth:

G imager

Oh - wo nimmst Du denn das her?

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