Hallo,
es existierte in der alten Wohnung einen Telefon- und Internetanbieter (Anbieter A). Da dieser aber die versprochene Leistung auch trotz Bemühungen nicht festigen konnte (ständige Abbrüche und Ausfälle des Internet und Telefons) wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, falls das Problem innerhalb der nächsten zwei Monate nicht lösbar wäre.
Also wurde nach einem neuen Anbieter (Anbieter B), gesucht, und jenem wurde die Situation erklärt. Dieser meinte, das wäre kein Problem, der neue Anbieter würde also problemlos übernehmen, nachdem der alte Anbieter den Vertrag aufkündigt.
2 1/2 Monate später wurde die Leistung von Anbieter A eingestellt und von Anbieter B übernommen, inclusive neuer Geräte für Internet, Telefon etc… Aber Anbieter B lief genauso wie davor Anbieter A, auch ständige Abbrüche in den Verbindungen. Der Vertrag wurde via Einschreiben und Fax gekündigt, die bereitgestellten Geräte wurden ebenfalls zurückgesandt.
Nach einem Jahr kam ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, dass noch eine Summe Geld bezahlt werden müsste, weil der Vertrag nicht bezahlt wurde.
Ist es nicht so, dass die 14 Tage Kündigungsfrist erst ab Erhalt der Leistung/Ware gilt?
Dass zwei Willenserklärungen einen Kaufvertrag darstellen ist klar, aber die Rücktrittsfrist müsste doch erst beginnen, wenn die Ware/Leistung beim Kunden ist?!
Vielen Dank im Voraus.