Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Hallo,

es existierte in der alten Wohnung einen Telefon- und Internetanbieter (Anbieter A). Da dieser aber die versprochene Leistung auch trotz Bemühungen nicht festigen konnte (ständige Abbrüche und Ausfälle des Internet und Telefons) wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, falls das Problem innerhalb der nächsten zwei Monate nicht lösbar wäre.

Also wurde nach einem neuen Anbieter (Anbieter B), gesucht, und jenem wurde die Situation erklärt. Dieser meinte, das wäre kein Problem, der neue Anbieter würde also problemlos übernehmen, nachdem der alte Anbieter den Vertrag aufkündigt.

2 1/2 Monate später wurde die Leistung von Anbieter A eingestellt und von Anbieter B übernommen, inclusive neuer Geräte für Internet, Telefon etc… Aber Anbieter B lief genauso wie davor Anbieter A, auch ständige Abbrüche in den Verbindungen. Der Vertrag wurde via Einschreiben und Fax gekündigt, die bereitgestellten Geräte wurden ebenfalls zurückgesandt.

Nach einem Jahr kam ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, dass noch eine Summe Geld bezahlt werden müsste, weil der Vertrag nicht bezahlt wurde.

Ist es nicht so, dass die 14 Tage Kündigungsfrist erst ab Erhalt der Leistung/Ware gilt?
Dass zwei Willenserklärungen einen Kaufvertrag darstellen ist klar, aber die Rücktrittsfrist müsste doch erst beginnen, wenn die Ware/Leistung beim Kunden ist?!

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

das ist doch arg wirr,

  1. ein Widerrufsrecht gibt es nicht allgemein sondern nur für Fernabsatzverträge, also wenn man den Vertrag im Laden abgeschlossen hat, wars das schon.
  2. wirde ausdrücklich davon gebraucht gemacht oder wurde der Vertrag wegen den Unterbrechnungen gekündigt
  3. wieviel zeit lag zwischen der ersten leistungserbringung und der kündigung
  4. Kann der Zugang und Inhalt des Schreibens nachgewiesen werden?
  5. Gab es eine Kündigungsbestätigung? Wenn nein, wurde nachgefragt?
  6. wurde eine Leitung wieder frei gegeben?

hth

  1. Der Vertrag wurde über Telefon/Internet abgeschlossen.
  2. Ist der alte oder neue Vertrag gemeint? Der alte wurde mit Bestätigung von Anbieter A über bereits genanntes Sonderkündigungsrecht gekündigt, der Vertrag von Anbieter B ohne Angabe von Gründen innerhalb der 14 Tage nach Erhalt der Leistung/Ware
  3. Zwischen Erbringung der Leistung und der Kündigung lagen ca. 12 Tage
  4. Der Faxbericht liegt vor, das Kündigungsschreiben ist bestimmt auch auffindbar
  5. Es gab eine Ablehnung der Kündigung, weil angeblich die 14 Tage Rücktrittsfrist ab Unterzeichnung des Vertrages abläuft (Ist das rechtens, wenn der Vertragsinhalt in dieser Zeit nicht erfüllt wird?). Es wurde aber widersprochen, weil zwischen Unterschrift und Leistungserbringung mehr als 2 Monate lag, und angenommen wurde, dass diese Frist eben erst ab Erhalt beginnt. Danach kam keine Reaktion mehr Seitens Anbieter B.
  6. Vermutlich wurde die Leitung freigegeben, denn Anbieter C konnte ohne Probleme Internet und Telefon anbieten.

Bedeutet das, dass das Inkassounternehmen, wenn es heute mahnen würde, bis Anfang Oktober eine Frist setzen müsste? Der Brief von heute beinhaltet nämlich eine Zahlungsfrist von 7 Tagen…

das kommt immer darauf an, bei einem dienstleistungsvertrag ist die widerspruchsfrist an die widerspruchsbelehrung geknüpft und den vertragschluss, dann wären die 2 wochen rum. auch ist der widerspruch kein sondernkündigungsrecht, sondern man widerruft einen vertrag, der noch in der schwebe ist.

da in hier geschilderten sachverhalten meistens viele fakten fehlen, sollte man mit so einem fall, wenn er dann mal eintritt, auch besser zum anwalt gehen.

hth

also da wäre ich doch mal für ne quelle dankbar…

„Da steht sinngemäß dass ein Inkassounternehmen sich immer monatsgenau anmahnen muss“

ich kann das aber nicht mal ansatzweise im bgb finden… (oder inhaltlich verstehen…)