Ab wann lohnt sich selbstständige Arbeit bei Ehegattensplitting (Angestellter und Selbstständiger)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ein Selbstständiger und ein Angestellter sind verheiratet (2 Kinder) und werden gemeinsam veranlagt. Der Selbstständige hat seine Tätigkeit gerade erst aufgenommen, davor war er nicht berufstätig. Der Angestellte verdient über 55TEuro im Jahr Brutto.

  1. Kann der Fall eintreten, dass der Selbstständige Geld einnimmt, am Ende aber durch die Steuer bzw. Wegfall der Vorteile des Ehegattensplittings das Ehepaar den gleichen Verdienst hat, wie wenn der Selbstständige gar nicht gearbeitet hätte? Soll heißen, der Selbstständige hat vollkommen umsonst gearbeitet?

  2. Falls das möglich ist, welche Grenzen gibt es? Gibt es einen bestimmten Betrag, den der Selbstständige verdienen kann, ohne dass es sich wie in 1. beschrieben auswirkt? (Ein freibetrag oder dergleichen, unabhängig vom Einkommen des Ehepartners) Kann man durch Abzug von Kosten auf diesen Betrag kommen oder wird der Betrag vor Abzug von Betriebsausgaben gerechnet?

  3. Wie kann man sich ausrechnen, ab welchem Jahresverdienst sich das Arbeiten für den Selbstständigen tatsächlich lohnt?

Vielen Dank!

Hallo,

zu Deiner Frage:

  1. Das Ehegattensplitting fällt nicht weg, egal welche Einkommen wer hat, allerdings ist das in Diskussion. Es kann aber durch die sogenannte „kalte Progression“ durchaus sein, dass man vom Zusatzeinkommen relativ wenig hat (da bist Du bei 55tsd durchaus nicht ungefährdet).

  2. Es gibt natürlich Freibeträge, die aber nichts mit der Höhe Einkommen aus Selbstständigkeit zu tun haben, dazu fragst Du aber einen Steuerberater.

Selbstverständlich wird das Einkommen des Selbstständigen nach Betriebsausgaben gerechnet, allerdings habe ich so ein wenig das Gefühl, dass Du nicht so richtig weißt, was Betriebsausgaben sind…

  1. Das kannst Du nicht ausrechnen, denn zum Beispiel Deine genannten Betriebsausgaben (dazu bräuchte es jetzt einen Schnellkurs in Finanz- und Rechnungswesen) wirken auf die Jahressteuer und wie willst Du wissen, was Du am Jahresehnde umgesetz haben wirst?.

By the way, es gibt noch ein paar andere Steuern und Abgaben als die Einkommenssteuer, das solltest Du bedenken.

Mir erscheint das, was Du vor hast, mit Verlaub ein wenig abenteuerlich.

Mach ein tragfähiges Unternehmenskonzept, schätze realistisch die Einkommensmöglichkeiten und gehe damit zu einer Beratungsstelle für Unternehmensgründer. Die helfen Dir auch vorher schon beim Konzept.

In die Selbstständigkeit gehen und einen Minimalverdienst anzupeilen, das ist ganz sicher der falsche Weg.

Lass Dich beraten (wenn Du dazu fragen hast, dann meld Dich einfach), alles andere ist ein Kamikazeflug…

Ich hoffe Dir geholfen zu haben

Halo,

Ein Selbstständiger und ein Angestellter sind verheiratet (2 Kinder) und werden gemeinsam veranlagt. Der Selbstständige hat seine Tätigkeit gerade erst aufgenommen, davor war er nicht berufstätig. Der Angestellte verdient über 55TEuro im Jahr Brutto.

  1. Kann der Fall eintreten, dass der Selbstständige Geld einnimmt, am Ende aber durch die Steuer bzw. Wegfall der Vorteile des Ehegattensplittings das Ehepaar den gleichen Verdienst hat, wie wenn der Selbstständige gar nicht gearbeitet hätte? Soll heißen, der Selbstständige hat vollkommen umsonst gearbeitet?

Nein, das ist zumindest hinsichtlich der Einkommensteuer ausgeschlossen. Denkbar ist aber, dass eine bisher in Anspruch genommene kostenlose Familienversicherung in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wegfällt. Die eigene Versicherung kann dann teuerer als der Gewinn sein. Möglicherweise handelt es sich auch noch um eine Tätigkeit, die zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führt. Auch hier können vom Einkommen unabhängige Beitrge anfallen, so dass sich dann insgesamt ein Nullsummenspiel oder gar ein Verlust ergibt.

  1. Wie kann man sich ausrechnen, ab welchem Jahresverdienst
    sich das Arbeiten für den Selbstständigen tatsächlich lohnt?

Einfach schauen, wieviel Steuern und sonstige Abgaben auf den Gewinn bezahlt werden müssen und dann muss jeder für sich selbst entscheiden, ob das angesichts des betriebenen Aufwandes und eingegangenen Risikos für ihn lohnt.

Grüße

Woher weißt du, was ich vorhabe? :wink: Erst mal danke für deine Antwort. In diesem Fall geht es um eine freiberufliche Tätigkeit, also nichts „abenteuerliches“. Für mich wäre aber interessant, wo man sich über diese ganzen Dinge wirklich sicher informieren kann. Irgendwie muss ja planbar sein, wieviel Gewinn man mit wievielen Einnahmen machen kann. Genau dafür ist ein Businessplan ja da. Der bringt einem aber gar nichts, wenn man hinterher aufgrund des Ehegattensplittings 80% der Einnahmen wieder abgeben muss. Irgendwie muss sich das doch berechnen lassen. Mit geschätzten Einnahmen und Ausgaben eben.
Hast du da vielleicht einen Tipp? (Außer Steuerberater, ich möchte mich zuerst selbst informieren.)

Danke.

Ja, das mit der Krankenversicherung ist mir bekannt. Mir geht es vor allem darum, einzuschätzen, wie viel Auftragsvolumen man annehmen kann, sozusagen. Damit man nicht einen weiteren Auftrag annimmt, der einen dann über eine Grenze bringt, so dass man mit diesem einen Auftrag hinterher weniger übrig hat, als wenn man ihn gar nicht angenommen hätte. Oder andersrum: Wieviele Aufträge man annehmen müsste, damit man so gut verdient, dass wieder genug übrig bleibt. Es wäre eben interessant, wie man diesen ungünstigen mittleren Bereich für den Einzelfall ausrechnen kann.

Für mich wäre aber
interessant, wo man sich über diese ganzen Dinge wirklich
sicher informieren kann.

wenn man es genau wissen will, dann nur bei einem steuerberater oder hier:

Irgendwie muss ja planbar sein,

ganz einfach

wieviel Gewinn man mit wievielen Einnahmen machen kann.

soviel wie möglich

Genau
dafür ist ein Businessplan ja da.

unter anderem, ja.

Der bringt einem aber gar
nichts, wenn man hinterher aufgrund des Ehegattensplittings
80% der Einnahmen wieder abgeben muss.

das hat mit dem ehegattensplitting direkt gar nichts zu tun. natürlich nutzt der mann momentan den grundfreibetrag der ehefrau, aber es gibt im tarif da keine bösen überraschungen, die dir da gerade im hinterkopf geistern.

man kann überschlägig die einnahmen und ausgaben berechnen aus der „neuen“ tätigkeit und dann bei einem sockel von 55K des ehegatten mit ca. 35% steuerbelastung auf den GEWINN für die neue tätigkeit planen. da sollte man auf der sicheren seite sein.

je höher der gewinn, desto höher steigt dann auch der o.g. prozentsatz, aber moderat eben bis zum grenzsteuersatz.

angenehmer nebeneffekt ist jetzt, dass kosten die ohnehin vorhanden sind, plötzlich betriebsausgaben werden können.

Irgendwie muss sich das
doch berechnen lassen.

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Mit geschätzten Einnahmen und Ausgaben
eben.

s.o.

gruß inder

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Die selbständige Tätigkeit lohnt sich, wenn auf längere Sicht die Betriebseinnahmen höher sind als die Betriebsausgaben.
Die steuerliche Auswirkung ist zunächst nebensächlich. Da die Steuerbelastung auch ohne Splitting immer niedriger ist als 100%, bleibt immer noch etwas übrig. Ob man dann mit dem Netto-Ergebnis zufrieden ist, ist eine andere Sache. Jedenfalls wird bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten immer die Splittingtabelle angewendet. In welcher Höhe Steuer anfällt (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) anfällt, hängt davon ab, welcher Art die Tätigkeit ist (freiberuflich bzw selbständig im Sinne des Einkommensteuergesetzes oder gewerblich), ob die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind (oder Kleinunternehmen), wie die persönlichen Verhältnisse sind und wie hoch die zusammengerechneten Einkünfte der Eheleute, ihre Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc sind.
Gruß, RHG.

Hallo Miri,

diese Beratung für Existenzgründer ist in jedem Bundesland anders geregelt.

Da würde ich einfach googlen („Existensgründungsberatung Ort“.

Es gibt übrigens auch günstige Kredite, falls das benötigt werden sollte…

Gruß

Servus,

wenn Dir die Problematik der eigenen Krankenversicherung / Familienversicherung bekannt wäre, wüßtest Du doch, um welche Zahlen es geht: Zwischen einem Überschuss von 385 € monatlich und einem Überschuss von etwa 600 € monatlich bleibt dem selbständig tätigen Ehegatten unterm Strich weniger als bei einem Überschuss von 384 € (unter der Voraussetzung, dass er maximal 18 h/Woche für seinen Betrieb tätig ist und selbst keine SV-pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt). Das ist aber keine Folge der Besteuerung, sondern eine Folge des Wegfalls der Familienversicherung in der KV.

Bei der ESt gibt es diesen Effekt nicht - da bleibt von jedem Euro, den man vor Steuer mehr hat, auch nach Steuer was liegen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ja, das mit der Krankenversicherung ist mir bekannt. Mir geht
es vor allem darum, einzuschätzen, wie viel Auftragsvolumen
man annehmen kann, sozusagen.

Da gibt es keine Grenze. Als allgemein bekannt setzte ich voraus, dass mit steigendem zu versteuernden Einkommen auch die Steuerlast zunimmt, und das nicht nur linear.
Das absolute Maximum liegt allerdings bei 45% für jeden zusätzlichen Euro. Und dann noch 5,5% Soli auf die Steuer, auf jeden Fall sind das effektiv weniger als 50%. Es bleiben also immer mehr als 50 Cent übrig. Hierfür muss jedoch ein Ehepaar schon über ein zu versteuerndes Einkommen (also nicht das Brutto) von mehr als 500.000€ verfügen. Ich gehe davon aus, dass es im hier diskutierten fiktiven Fall davon noch meilenweit entfernt ist. gegenwärtig dürften sie bei effektiv 10% und einem Grenzsteuersatz von Pi mal Daumen 20-25% liegen. Es blieben also zunächst von jedem zusätzlichen Euro zu versteuerndem Einkommen 75 Cent übrig.

Damit man nicht einen weiteren Auftrag annimmt, der einen dann über eine Grenze bringt, so dass man mit diesem einen Auftrag hinterher weniger übrig hat, :als wenn man ihn gar nicht angenommen hätte.

Nein, solche komischen Stufen gibt es im Einkommensteuerrecht nicht. Es bleibt immer mehr übrig, wenn man mehr verdient. Irgendwelche komischen Stufen, die sogar zu mehr als 100% Belastung führen können, gibt es im Sozial(versicherungs)recht.

Oder andersrum: Wieviele Aufträge man annehmen müsste, damit man so gut verdient, dass wieder genug übrig bleibt.

Je mehr man verdient, umso mehr bleibt übrig. Das hängt freilich nicht allein von der Anzahl der Aufträge ab, sondern von der Differenz aus Einnahmen und Ausgaben.

Es wäre eben interessant, wie man diesen ungünstigen mittleren Bereich für den Einzelfall ausrechnen kann.

Da es solch einen Bereich nicht gibt, kann man den auch nicht berechnen.

Grüße