Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Selbstständiger und ein Angestellter sind verheiratet (2 Kinder) und werden gemeinsam veranlagt. Der Selbstständige hat seine Tätigkeit gerade erst aufgenommen, davor war er nicht berufstätig. Der Angestellte verdient über 55TEuro im Jahr Brutto.
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Kann der Fall eintreten, dass der Selbstständige Geld einnimmt, am Ende aber durch die Steuer bzw. Wegfall der Vorteile des Ehegattensplittings das Ehepaar den gleichen Verdienst hat, wie wenn der Selbstständige gar nicht gearbeitet hätte? Soll heißen, der Selbstständige hat vollkommen umsonst gearbeitet?
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Falls das möglich ist, welche Grenzen gibt es? Gibt es einen bestimmten Betrag, den der Selbstständige verdienen kann, ohne dass es sich wie in 1. beschrieben auswirkt? (Ein freibetrag oder dergleichen, unabhängig vom Einkommen des Ehepartners) Kann man durch Abzug von Kosten auf diesen Betrag kommen oder wird der Betrag vor Abzug von Betriebsausgaben gerechnet?
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Wie kann man sich ausrechnen, ab welchem Jahresverdienst sich das Arbeiten für den Selbstständigen tatsächlich lohnt?
Vielen Dank!