Moin auch!
Kurze Frage hier mal:
Ab wann kann man frühestens einen Mahnbescheid ausstellen lassen? Ich hörte mal was von 30 Tagen nach Fälligkeit. Stimmt das so?
Gruß
Andreas
Moin auch!
Kurze Frage hier mal:
Ab wann kann man frühestens einen Mahnbescheid ausstellen lassen? Ich hörte mal was von 30 Tagen nach Fälligkeit. Stimmt das so?
Gruß
Andreas
Einen Mahnbescheid kann man jederzeit beantragen. Sinn macht es frühestens ab Fälligkeit. Eine 30-Tages-Frist gibt es nicht.
Levay
Wiki hilft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Es muß also Verzug bestehen, und der tritt - soweit nichts anderes vereinbar ist - 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Es muß also Verzug bestehen
Nein.
und der tritt - soweit nichts
anderes vereinbar ist - 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der
Rechnung ein.
Man kann jederzeit durch Mahnung den Verzug begründen, vgl. § 286 BGB.
Levay
Ups, jederzeit???
Doch hoffentlich erst nach Fälligkeit UND angemessener Zahlfrist.
Ciao
Nein. Fälligkeit des Anspruchs dürfte aber Voraussetzung dafür sein, dass kein (berechtigter) Widerspruch eingeht. Zahlungsfristen müssen allerdings nicht gesetzt werden - fällig ist fällig.
Levay