Guten Tag,
angenommen ein Mieter hat regelmäßig ein Problem mit Ratten auf dem Grundstück. Die angrenzenden Gärten haben ihre, stets überfüllten und offenen, Mülltonnen im Garten stehen. Der Mieter informiert die Hausverwaltung jedes Mal darüber, diese schickt den Schädlingsbekämpfer und alles ist für länger wieder gut.
Jetzt wechselt leider die Hausverwaltung und die neue Firma reagiert nicht auf die Mängelanzeige, bzw es wurde telefonisch zwar mitgeteilt, dass ein Schädlingsbekämpfer beauftragt wird, aber nach 2 Monaten ist noch immer nichts passiert. Jetzt, 6 Wochen nach der Mängelanzeige, haben die Ratten sich durch die Kellertür ins Haus gefressen und auch durch die Tür ins Treppenhaus, wo nun regelmäßig Tiere zu sehen sind. Der Garten, der nur den Mietern des Erdgeschosses zusteht, sowie Kellerräume und die Waschküche weisen offensichtliche Kotstellen und Löcher der Ratten auf. Die Beeinträchtigung bzw die Wohnqualität ist dadurch stark beeinträchtigt, denn die Tochter betritt weder Garten noch Keller wegen starkem Ekel, auch Gäste können nicht mehr eingeladen werden, weil man sich schämt und der Hund muss den ganzen Sommer im Haus bleiben, da er bellt, jagt und buddelt und außerdem besteht eine recht große Gesundheitsgefahr ausgehend von den Ratten. Es sind auch tagsüber viele Tiere zu sehen und vor allem nachts zu hören. Eine Mängelanzeige wurde am 14.6., aber ohne Fristsetzung, gestellt. Ist eine erneute Mängelanzeige mit Fristsetzung nötig um eine Mietminderung von 10 % zu rechtfertigen? Und wird die Miete ab dem Zeitpunkt der ersten Mängelanzeige ohne Fristsetzung vom 14.6. gemindert oder erst ab dem Zeitpunkt einer erneuten Mängelanzeige, mit 14-tägiger Fristsetzung, wirksam?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
Moin,
eine Mietminderung setzt voraus, dass der Verantwortliche einen rechtsgültigen Termin zur Beseitigung des Mangels genannt bekommt und diesen verstreichen lässt. Was rechtsgültig genau bedeutet, weiß ein Rechtsanwalt.
Vielleicht wäre es auch sinnvoll, das Ordnungsamt auf den Mangel hinzuweisen.
Gruß
Ralf
Das ist leider völlig falsch.
Eine Mietminderung ist ein Ausgleich dafür, dass eine Mietsache nicht im vereinbarten Umfang nutzbar ist. (Wobei es nicht nur um Wohnungen geht, sondern auch z.B. um Fahrzeuge oder technische Geräte). Dabei muss die Nutzung in wesentlichem Umfang eingeschränkt sein. Ist das hier der Fall? Dann kann gemindert werden, völlig unabhängig von irgendeiner Fristsetzung. Wobei es zu den Pflichten des Mieters gehört, den Vermieter von der Einschränkung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei Ratten sollte auch das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
Gruß