Ab wann mit Geschäftspapier&Logo auftreten?

Salü,

ab wann darf man eigentlich Infomaterial über die eigene Firma herausgeben? Also z. B., wenn vor der eigentlichen Ausgründung schon Bekannte nach Preislisten fragen.

Danke im Voraus und Grüße
sgw

dürfen darfst du auch schon vor Gründung. Das Problem wird aber wenn du vor dem Tätig werden noch keine Firma angemeldet hast. Dann ist es afair Schwarzarbeit da du ja weder selbstständig bist noch Angestellter. Ich würde vorab schonmal Flyer verteilen aber auch möglichst Zeitnah die Firma gründen damit das alles geordnete Bahnen geht.

Solltest du dir deinen Firmennamen schützen lassen wollen solltest du das natürlich gleichzeitig mit deiner Anmeldung tun.

Die Herausgabe von Informationsmaterial ist noch keine unternehmerische Handlung - solange Du keine Verträge abschließt bzw. Willenserklärung als Unternehmer rausgibts, sehe ich da kein Problem

dennoch würde ich zeitnah gründen, denn wenn erstmal nach Infos gefragt wird, kommt auch bald der erste Auftrag

Hallo,
ein Geschäftspapier stellt eine ernste Absicht für den Betrieb eines Geschäftes dar.
Solange auf dem Geschäftspapier „Firemennamen i.G.“ steht, ist alles o.k.
„i.G.“ steht für (in Gründung)
Es muss jeder Zeit ersichtlich sein, dass Sie tatsächlich einen Betrieb (angemeldetes Gewerbe) haben.
Es gibt Berufszweige, die von einer Gewerbeanmeldung befreit sind, wie z.B. Ärzte, Apotheker oder Unternehmensberater.
Hierzu lohnt es sich das zuständige Finanzamt zu befragen.

Beste Grüße und gutes Gelingen für den Start.

Franklin Merat

Hallo,
Anfragen etc. könntest Du selbstverständlich schon sofort starten. Aquise und Vertragsabschlüsse sind auch möglich. Die Vertragserfüllung würde dann nach der Geschäftsgründung erfolgen. Aber vorsichtig, Du haftest natürlich komplett für die Erfüllung, auch wenn es zu keiner Gründung kommt. Geschäftspapier und Ci würde ich auch so früh wie möglich verwenden. Stempel machen jedes Blatt Papier wichtig *scherz*
Grüße
Tobse