Guten Tag,
Frau A wohnt in einem 3-Familienhaus.
Der Vermieter bewohnt zwei Wohnungen und Frau A die Mittlere.
Der Vermieter will Kaloriemeter einbauen lassen.
Kommen dann auch Kosten auf Frau A zu ?
Ist es notwendig, bei drei Wohnungen mit gleicher Grundfläche Kaloriemeter einbauen zu lassen ?
Oder gibt es ein neues Gesetz, dass das sein muss ?
Guten Tag,
Frau A wohnt in einem 3-Familienhaus.
Der Vermieter bewohnt zwei Wohnungen und Frau A die Mittlere.
Der Vermieter will Kaloriemeter einbauen lassen.
Kommen dann auch Kosten auf Frau A zu ?
na klar, die Miet oder Kaufkostenkosten sind umlegbar
Ist es notwendig, bei drei Wohnungen mit gleicher Grundfläche
Kaloriemeter einbauen zu lassen ?
ja ,eien gleiche Grundfläche heisst ja noch lange nicht, dass alle das gleiche Heizverhalten haben
Oder gibt es ein neues Gesetz, dass das sein muss ?
bestimmt, irgendwann gabs mal was , wo das mit dem nachrüsten geregelt wurde
Hallo,
bei drei Wohnungen muß schon seit einiger Zeit (jedenfalls so lange ich mich damit beschäftige, und das sind schon einige Jahre) auch nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Abrechnung nur nach Fläche ist nicht zulässig.
Die Kosten der Ablesung (und, falls die Geräte gemietet sind soweit ich weiß auch die Miete) dürfen als Nebenkosten abgerechnet werden.