Ab wann muss der Immobilienmakler bezahlt werden?

Hallo alle,

ich habe versucht die Frage im Internet selber zu lösen aber keinen passenden Fall gefunden der zu meinen passt.

Folgender Fall:
Ich habe im Internett ein Haus gesehen und den zuständigen Makler eine Mail geschickt mit der Bitte um ein Expose.
Daraufhin habe ich eine Rückantwort bekommen das es kein Expose dazu gibt und man gab mir dann die Adresse mit der Bitte sich Haus von außen anzuschauen. Bei Interesse könnte ich mich dann noch mal melden.
Ich habe mir das Haus dann von außen angeschaut und den Makler angerufen wegen eines Termins.
Ich habe die Tage dann eine Anzeige in der Zeitung für ein Haus gelesen und sofort angerufen.
Beim Gespräch mit dem Besitzer stellte ich fest das mir das Haus bekannt vorkam und ich fragte nach der Adresse.
Treffer, es war das gleiche Haus.
Ich habe jetzt erstmal den Termin mit den Makler abgesagt um zu klären ob ich beim Kauf des Hauses (ohne Makler) den Makler bezahlen muss da ich mich schon vorher mit diesen in Verbindung gesetzt habe. Es wurde nur eine Mail verschickt und einige Telefonate geführt.
Ich habe weder ein Expose erhalten noch den Makler zu Gesicht bekommen.
Bin ich trotzdem einen Vertrag mit dem Makler eingegangen?
Ich habe da für mein Verständnis die Kuriososten Sachen im Internet gelesen.

Danke für die Antwort im vorraus

Hallo Thide
Das ist fürwahr eine heikle Angelegenheit.
Normalerweise kommst Du um die Makler-Provision schlecht herum, wenn Du Dich zuerst bei dem Makler gemeldet hast.
Wenn das Haus natürlich extra frei annonciert war UND Du beim Makler nichts Schriftliches gelassen hast, vielleicht noch nichtmal deutlich Deinen Namen, dann könntest Du raus aus der Geschichte.
Gruß,
Branden

Nee, das dürfte schwer werden. Sobald der Makler erfährt, dass Thide einen Vertrag eingegangen ist, wird er seine Provision einklagen. Und das auch erfolgreich.

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Hallo Thide,

Hallo alle,

ich habe versucht die Frage im Internet selber zu lösen aber
keinen passenden Fall gefunden der zu meinen passt.

Folgender Fall:
Ich habe im Internett ein Haus gesehen und den zuständigen
Makler eine Mail geschickt mit der Bitte um ein Expose.
Daraufhin habe ich eine Rückantwort bekommen das es kein
Expose dazu gibt und man gab mir dann die Adresse mit der
Bitte sich Haus von außen anzuschauen. Bei Interesse könnte
ich mich dann noch mal melden.

Schade, leider ist hier schon ein Vertrag zustande gekommen.

Ich habe mir das Haus dann von außen angeschaut und den Makler
angerufen wegen eines Termins.

dito

Ich habe die Tage dann eine Anzeige in der Zeitung für ein
Haus gelesen und sofort angerufen.
Beim Gespräch mit dem Besitzer stellte ich fest das mir das
Haus bekannt vorkam und ich fragte nach der Adresse.
Treffer, es war das gleiche Haus.
Ich habe jetzt erstmal den Termin mit den Makler abgesagt um
zu klären ob ich beim Kauf des Hauses (ohne Makler) den Makler
bezahlen muss da ich mich schon vorher mit diesen in
Verbindung gesetzt habe. Es wurde nur eine Mail verschickt und
einige Telefonate geführt.

siehe oben

Ich habe weder ein Expose erhalten noch den Makler zu Gesicht
bekommen.

Ist leider nicht maßgeblich.

Bin ich trotzdem einen Vertrag mit dem Makler eingegangen?

Ja, leider.
Sollte der Verkäufer keinen anderen Interessenten finden, ist er vielleicht verhandlungsbereit betreffend des Kaufpreises. Letztlich ist es egal, an wen Du bezahlst, entscheidend ist wieviel.

Ich habe da für mein Verständnis die Kuriososten Sachen im
Internet gelesen.

Danke für die Antwort im vorraus

Viele Grüße
Marianne

Danke für die Antworten.

Ist es richtig dass ein Vertrag nur durch einen Telefonanruf zustande kommen kann?
Meines Wissens muss es so was auch in schriftlicher vorm geben. Deshalb denke ich mir, kann dies erst bei der Zusendung z.B. eines Exposes zustande kommen oder haben Immobilienmakler hier eine Sonderstellung?
Ich hätte kein Problem den Makler eine Aufwandsentschädigung dafür zu bezahlten.

Gruß

Moin,
ach, wenn du morgens beim Bäcker ein Brötchen bestellst (Kaufvertrag) machst du das auch schriftlich?
Verträge bedürfen keiner Form.

mfG
Hi

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Sehr gut, da ist doch die Eingangsfrage geklärt.
Die Aufwandsentschädigung nennt sich in diesem Fall eben Courtage und ist im Exposee festgelegt.