Dann schau nach was Du im Startjahr der Rente (2003) als Rente erhalten hattest. Davon 50 % sind der nun immer gleichbleibende Freibetrag.
Den ziehst Du von der Bruttorente jedes Steuerjahres ab.
beispiel 2003, Brutto 21.000 € ; 50 % = 10.500 €
Aktuell 24.000 € - 10.500 € = 13.500 € steuerpflichtig.
Davon noch die Freibeträge für Ehepaar abgezogen usw.
Vermutlich wirst du keine oder sehr wenig steuern zahlen müssen.
Ja, Kosten für Krankenkassenanteil und z.B. Haftpflicht-/Unfallversicherung kann man bis zur Höchstsumme abziehen.
Wenn du Bezüge über eine Versorgungskasse hast, werden die möglicherweise völlig anders besteuert. Möglicherweise als Versorgungsbezug, möglicherweise aber auch über nachgelagerte Besteuerung. Das kann man ohne Vorlage von Unterlagen kaum beurteilen, da die Variantenvielfalt in diesem Bereich außerordentlich groß ist.
Nein, die hier ermittelten 50% gelten nur für die gesetzliche Rente. Für die Betriebsrente gibt es ggf. einen eigenen Satz, der ist geringer.
Du bist doch schon so lange Rentner, das muss doch aus deinen Unterlagen hervorgehen. Auch wirst du doch für Betriebsrente evtl. eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen (wenn es den Freibetrag übersteigt, der liegt wohl so um die 160 €)
es hängt aber , wie schon gesagt, von der Art der Betriebsrente ab, aus welchen Beiträgen die gespeist wurde und ob davon schon was versteuert wurde oder steuermindernd angesetzt wurde.
Es wird schon unterschiedlich besteuert. Renten aus der betrieblichen Altersversorgung gehen meistens nach § 22 Nr. 5, gesetzliche Renten nach § 22 Nr 1 EStG. Da wird bei der gesetzlichen Rente begünstigt, bei der betrieblichen mit voller Härte besteuert.
Aber bei den betrieblichen Renten gibt es wie gesagt viele Varianten, deswegen kann dies nur als ganz allgemeine, grobe Aussage gewertet werden.