Sehr geehrter Pifke,
rein rechtlich gesehen ist die Auffassung so:
„Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist“.
Wo Sie den E-Schrott abholen, ist egal, ob um die Ecke oder „international“, um die Extreme abzudecken.
Ihr „kleines Kapital“ ist demnach die Gewinnabsicht, wenn Sie nicht angestellt sondern auf eigene Rechnung arbeiten, sind Sie selbständig.
Ergo müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Kost’ knapp einen Zwanziger.
Beim Thema „Elektrotschrott“ bitte auch die gültigen Abfall- und Verwertungsrichtlinien berücksichtigen, sonst ist das „kleine Kapital“ ganz schnell weg.
Viel Erfolg und Gruß