Ab wann muss ich ein Gewerbe angeben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe es im Sinn, das ich (vor erst) in einem kleinen Umfeld z.B. in einem Bezirk, alten E-schrott aus privat Haushalte kostenlos abhole wie z.B. alte Fernsehr, lampen usw. und ich aus dem schrott ein kleines Kapital schlage. Darf ich dann auch Flyer anfertigen und Werbung dafür machen?

Jedes Gewerbe, egal ob es haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, muss angemeldet werden. In der Regel macht man das bei der Kommune. Einfach anrufen und sich die jeweils genaue Bezeichnung geben lassen.

Jeder kann ein Gewerbe anmelden, denn es herrscht Gewerbefreiheit.

Flyer und andere Werbemittel können Sie immer drucken und verteilen, auch wenn Sie noch kein Gewerbe angemeldet haben. Damit legen Sie ja den Grundstein für ihr Gewerbe.

Mein Rat: Bei den Werbemitteln würde ich sehr vorsichtig sein und mich gut beraten lassen. Die Wirksamkeit von Flyern in Briefkästen ist äußerst gering und niemand hebt sich sowas auf. Die meisten googeln nach Dienstleistern und der Rest fragt die Nachbarn. Also Präsenz bei Veranstaltungen in ihrem regionalen Umfeld und eine anständige Website wären m.E. lukrativer.

So Lange Sie unter der Hand das machen, keine Rechnungen und keine Belege ausgestellt werden, können Sie das Geld in Ihre Tasche schieben. Also schwarz verdientes Geld. Das kann man eine Weile machen, um zu sehen, ob die Idee greift und etwas Handfestes daraus wird.
Aber sobald Sie in die Öffentlichkeit treten, mit Prospekten, Werbung oder Mails rate ich dringend das Gewerbe anzumelden. Denn Ihre Werbung, setzt auch voraus, dass Sie ordentliche Rechnungen schreiben, Ust. abführen und auf der Rechnung eine Steuer-Nr. steht, wenn die Rechnung gültig sein soll. Und solches Schrifttum bekommt früher oder später auch das Finanzamt zu Gesicht und dann hat es Sie schnell am Schlawickel. Daher Vorsicht.
Das Gewerbe ist schnell angemeldet, meist in der Gemeinde in der man wohnt. Ja - und dann heißt es eine ordentliche Buchhaltung zu machen.

Viele Grüße
Polus

Danke für die schnelle antwort, das hilft mir dann schon weiter.

Sehr geehrter Pifke,

rein rechtlich gesehen ist die Auffassung so:

„Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist“.

Wo Sie den E-Schrott abholen, ist egal, ob um die Ecke oder „international“, um die Extreme abzudecken.

Ihr „kleines Kapital“ ist demnach die Gewinnabsicht, wenn Sie nicht angestellt sondern auf eigene Rechnung arbeiten, sind Sie selbständig.

Ergo müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Kost’ knapp einen Zwanziger.

Beim Thema „Elektrotschrott“ bitte auch die gültigen Abfall- und Verwertungsrichtlinien berücksichtigen, sonst ist das „kleine Kapital“ ganz schnell weg.

Viel Erfolg und Gruß