Ab wann muss ich einen Kita Gutschein ändern wenn ich arbeitslos geworden bin

Hallo,

ich bin vor kurzem arbeitslos geworden und würde meine Betreuung für meinen Sohn nicht unbedingt ändern lassen, da ich die Zeit für Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche nutze. Wenn man einen Kitagutschein für ein Jahr erhalten hat, obwohl der vom Amt wusste dass ich gekündigt worden bin, muss ich den dann ändern lassen oder kann ich Ihn so weiter laufen lassen. Ich trage ja die Kosten weiterhin.

Hallo susie78

leider kann ich dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen, ich kenne das nicht mit den Gutscheinen für die Kita.

LG Martina und viel Glück und toi, toi bei deiner Arbeitssuche

Hallo!
Da bin ich leider überfragt. Ich kenne mich im Betreuungsrecht (altes Vormundschaftsrecht) aus, nicht aber, was Kitagutscheine betrifft.
Ich hoffe jemand anders kann die Frage beantworten.

Hallo susie.78

leider kenne ich mich mit Kita Gutscheinen nicht aus da es bei uns in NRW so etwas wohl noch nicht gibt. Deshalb rate ich dir besser jemand anderen zu suchen.
LG
Sonnenblume1311

Sorry, kann ich nicht helfen. In unserem Bundesland gibt es keine Kita-Gutscheine.
Eine Möglichkeit wäre es, direkt beim Amt nachzufragen - am besten anonym (mit unterdrückter Rufnummer). Die müssen Auskunft geben.
Mit dem gesunden Menschenverstand würde ich sagen: Arbeitslosigkeit ist nicht gleich Gutschein-Entzug, weil Sie sich ja um einen Arbeitsplatz bemühen. Anders könnte es nach dem Ablauf ALG I und Bezug von dann ALG II sein.
Aber wie gesagt, am besten anfragen.
Viel Erfolg und auch weiterhin bei der Arbeitssuche,
fG
Pandora

Hallo,

tu mir leid damit kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Viel Erfolg noch!
Hallo,

ich bin vor kurzem arbeitslos geworden und würde meine
Betreuung für meinen Sohn nicht unbedingt ändern lassen, da
ich die Zeit für Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche
nutze. Wenn man einen Kitagutschein für ein Jahr erhalten hat,
obwohl der vom Amt wusste dass ich gekündigt worden bin, muss
ich den dann ändern lassen oder kann ich Ihn so weiter laufen
lassen. Ich trage ja die Kosten weiterhin.

Leider kann ich Ihnen nicht mit einem Rat helfen, da ich nur in Beteuungsangelegenheiten für Behinderte bzw. Heimbewohner etwas Erfahrung habe. Aber vielleicht kann Ihnen die Stadtverwaltung oder das Arbeitsamt bzw. Sozialamt weiterhelfen. Oder DRK Caritas, die haben auch Beratungsstellen. mfg. gabisch_bor

hallo,

ich kann dir hier leider nicht weiterhelfen.

gruß

Hallo Susie,

entschuldige, daß ich erst jetzt antworte.
Ich war wegen eines PC-Ausfalls längere Zeit nicht online. Allerdings kann ich Dir zu Deiner Frage auch nicht wirklich weiterhelfen, da mir solch ein KiTa-Gutschein nicht bekannt ist.

Für meine Tochter hat das Amt den KiGa komplett übernommen - allerdings nur einen Platz von 8-12 Uhr.
Ab nächster Woche geht sie bis 14 Uhr, damit ich an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen kann. Den Platz muß ich nicht bezahlen, aber die Verpflegungskosten für das Mittagessen.

Mehr kann ich Dir zu dieser Thematik leider auch nicht sagen. Grundsätzlich müßtest Du die Betreuung doch eigentlich aufrechterhalten - immerhin möchtest Du ja schnellstens wieder in Arbeit… Du nutzt die Zeit für Bewerbungen etc. Ich würde vll. davon ausgehen, daß der Sachbearbeiter das ebenso beurteilt hat?

Viele Grüße und alles Gute