Ab wann muss ich mich beim Hartz4 am melden

habe am 30.07 zum 15.8 meine kündigung bekommen …habe mich direkt arbeitssuchend beim AA gemeldet …dort wurde mir direkt gesagt das ich hartz 4 bei der Komune beantragen muss …wann muss ich mich da melden bekomme noch 2 mal lohn von der firma …am 20.08 für juli und am 20 .9 die 14 tage vom august …also meine frage ab wann muss ich mich bei der Komune melden …gibts da auch ne sperrfrist …weil ich ja noch nicht bedürftig bin da ich ja noch den lohn bekomme …oder wird der nicht angerechnet …also wann muss ich mich frühstens bei der komune melden …?

Hallo,

wie bei der Arbeitslosenmeldung. So bald du erfährst dass du Arbeitslos wirst.
Kannst dich aber dann erst zum ersten Arbeitslosentag Geld bekommen. Da dein Einkommen aber wohl noch gesichert ist wird sich das ganze verzögern.

Gruß

Hallo Picass75,
also du musst am ERSTEN TAG deiner Arbeitslosigkeit beim Amt vorsprechen. Ich weiss, das ist unsäglich so - aber so ist es nun mal.
Es geht um die Arbeitslosigkeit und nicht darum, ob und wieviel Gelder du noch erhälst. Wenn du 12 Monate am Stück (ohne zwischendrin Arbeitslosengeld oder ALG II) gearbeitet hast, bekommst du ALG I.
Also check das erst mal ab. Wenn du gleich ALG II beantrgen musst, dann gilt das gleiche! Und ja - du musst die Gelder dann unbedingt angeben! Die werden dann auf das ALG II angerechnet. Daher meine Frage: Kqannst du das Geld nicht schon VOR dem Eintritt der Arbeitslosigkeit erhalten? VOR hiesse: du musst es nicht angeben - denn es liegt ausserhalb der Zeit des ALG II Bezuges.
Versuche es mal mit dem Ex-Chef zu klären!
Das Einzige, als was du dich JETZT melden könntest ist „arbeitssuchend“. Aber da passiert nichts - denn die warten in der Regel den Eintritt der Arbeitslosigkeit ab.
Aber du kannst belegen, dass du bereits vorgesprochen hast? Achte ab jetzt bitte immer darauf, von allem, was du aus der Hand gibst Belege zu haben! Und von Unterlagen mache Kopien - und wenn du die Möglichkeit nicht hast, dann lass vor Ort beim AA Kopien machen und DIR!! die Originale wieder aushändigen!!!
Viel Glück nun!

Hallo zaubermaus

ich war schon auf dem arbeitsamt und hab da eine bescheinigung fürs hartz amt bekommen weil die anwartschaftzeit nicht erfüllt war …(keine 12 monate bearbeitet)…meine frage jetzt wann muss ich da hin …sofort oder erst wen mein geld verbraucht ist …hab ja noch geld aufe dem konto und bekomme ja noch die löhne für juli und august jeweil zum 20.8 und 20.9 ausgezahlt …habe also mehr geld wie der regelsatz und bekomme bestimmt kein geld sind noch ca 2500 euro lhn für 1,5 monate den ich bekomm …meine frage jetzt wieder muss ich jetzt direkt aufs amt oder erst wen das geld verbraucht ist zum ende september …was passiert wen ich bis dahin warte …bekomme ich eine sperre …ich hab mit denen schon viel dreck erlebt durch mein Privates schicksal …aber das gehört jetzt net hierher …

Hallo!
Du musst Dich sofort melden und denen auch mitteilen, dass Du noch Lohn bekommst. Lass Dir das alles bestätigen oder nimm einen Zeugen mit.
Tschüß.

Du musst Dich dort umgehend melden weil Du ja arbeitslos bist. Dein Lohn wird dann verrechnet mit Deinen Bezügen die Du vom Amt bekommst.

habe am 30.07 zum 15.8 meine kündigung bekommen …habe mich direkt arbeitssuchend beim AA gemeldet …dort wurde mir direkt gesagt das ich hartz 4 bei der Komune beantragen muss …wann muss ich mich da melden bekomme noch 2 mal lohn von der firma …am 20.08 für juli und am 20 .9 die 14 tage vom august …also meine frage ab wann muss ich mich bei der Komune melden …gibts da auch ne sperrfrist …weil ich ja noch nicht bedürftig bin da ich ja noch den lohn bekomme …oder wird der nicht angerechnet …also wann muss ich mich frühstens bei der komune melden …?

Hallo,
wie kommt das AA dazu dir zu sagen dass du H4 beantragen musst. De facto heißt das, wenn du alleine lebst, ALG1 unter etwa 850 Euronen bekommst.
Somit bist du ein sog. Aufstocker. Da ALG1 als Lohnersatzleistung gilt wird das vom Jobcenter (Kommune) als Einkommen angerechnet. Bis 400/450 Euronen hast du einenen generellen Freibetrag von 100 vom Rest innerhalb der Geringfügigkeit nochmals 20%. Zwischen Geringfügigkeit und 800 sind dies 10%.
Sobald du von einer Kündigung erfährst (bis drei Monate vorher) musst du dich a’los (egal wo) melden. Hinsichtlich des ausstehenden Lohns für Juli am 20.08. wird dir das bei der Kommune als Einkommen angerechnet. Im September für den August ebenfalls. Das AA zahlt ALG1 monatlich rückwirkend (August für August), das Jobcenter monatlich im voraus (August für September). Erhältst du jetzt im August Lohn für Juli und beantragst ALG2 wird das als Einkommen gewertet (sog. Zuflussprinzip). Würdest du den Lohn für Juli erst am 01.09. erhalten würde es in die Augustberechnung nicht mehr einfließen. Beim Bezug von ALG1 sind 165 Euronen frei, der Rest wird angerechnet.

Hallo. Das weiß ich leider nicht. Ich hoffe es kann dir jemand helfen.
LG Silvia

Hallo - also es sind 2 Dinge, die du erledigen musst! Du musst dich arbeitslos melden am ersten Tg deiner Arbeitslosigkeit. Wenn du eher kommst, wirst du wieder fort geschickt mit der Ansage, am 1. Tag zu kommen! Da musst!!! du dann aber auch hingehen. Die 2. Sache: du musst wenn dunoch im September Geld bekommt - ich würde vorschlagen Mitte September - einen Hartz4-Antrag zu stellen. Da gibt es Rennerei deswegen. Lass dich nicht abschrecken. in 14 Tagen hast du Zeit, alle Formalitäten zu erledigen. Das Hartz4 bekommst du Ende Oktober - weil du ja noch September-Gehalt hast. Also geh bitte sparsam mit deinem Geld um!
Wenn du fortgeschickt wirst, was passieren kann - wir stecken in denen nicht drin! - lass dir den Namen der SachbearbeiterIn geben - Datum und Zeit. Und BITTE - nimm einen sog. „Stummen Zeugen“ mit. Gerade, wenn du schon Übles ertragen musstest.
Ein „Stummer Zeuge“ ist eine Person deines!!! Vertrauens, der NICHTS sagt - nur dabei sitzt! Wenn ihr draussen seid, dürft ihr über alles reden . Aber dann macht bitte ein sog. Gesprächsprotokoll. Bzw. das macht dein zeuge - und du auch separat!
Man darf deinem Bekannten nicht untersagen, dich zu begleiten!
„Was will der hier?“ Er ist dabei, damit ich auch alles richtig mache … oder so musst du einfach sagen. Und wenn die massiv werden hast du das Recht, ihnd abei zu haben!
So und nun viel Glück!
Zaubermaus