Ab wann muss ich Unterhalt für meine Kinder zahlen ?

Ich bin am 12.09.16 daheim ausgezogen nach 19 Ehejahren. Meine Ehefrau lebt weiter mit unseren 2 Kindern, 12 u 14 Jahre in der alten Wohnung. Vermögen ist keines vorhanden. Ab wann muss ich Unterhalt bezahlen für die Kinder ? Meine Frau verdient genau so viel wie ich. Vorab Danke für die Hilfe

Hallo,

ab Auszug.

Ob nun auf den Tag oder den Monat gerechnet, weiß ich nicht.

Je nach Einkommen kann das nicht wenig sein.

Ro

Ab sofort natürlich. Auch wenn du ausziehst, sind es ja immer noch deine Kinder und von irgendwas müssen sie ja leben, oder?

Gibt es für diese Aussage auch eine belastbare Quelle? Ist es nicht eher so, daß Unterhalt immer zu leisten ist, auch wenn man ein Paar ist und zusammen lebt? Der Umstand, ob ein Kind Kleidung und Essen auf dem Tisch hat oder nicht, kann doch nicht davon abhängen, ob seine Eltern zusammenleben oder ein Paar sind, oder?

Ergo: Unterhalt ist ab dem 1. des Monats zu zahlen, in dem man dazu aufgefordert wird.

1 Like

Hallo,

das lässt sich ableiten aus: § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB und §§ 1603 Absatz 3 Satz 1, 1612 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 BGB

Vereinfacht: Derjenige, der die Kinder im Haushalt betreut, mit Kleidung, Nahrungsmitteln etc., kommt damit seiner Unterhaltspflicht nach.
Daraus ergibt sich, dass derjenige, der nicht im selben Haushalt wie die Kinder lebt, unterhaltspflichtig ist; meist in finanzieller Art.

Eine Ausnahme könnte die Situation bilden, wenn man sich gütlich darauf einigt, die Kinder im Wechsel zu gleichen Teilen im jeweiligen väterlichen/mütterlichen Haushalt zu betreuen.

Aber insgesamt würde ich in diesem Fall einen Termin mit einem Anwalt machen. - Hier geht es um sehr viel Geld, dass u.U. über einen langen Zeitraum gezahlt werden muss.

Ro

Noch etwas:

daß Unterhalt immer zu leisten ist, auch wenn man ein Paar ist und zusammen lebt?

Definitiv NEIN! Nicht jedenfalls in finanzieller Art.
Das würde ja bedeuten, dass man IMMER Unterhalt zahlen muss, wenn man Kinder hat.
Siehe oben: In einigermaßen geordneten Familien kümmern sich ja wohl immer beide Elternteile zu annähernd gleichen Teilen um die Kinder. (Theoretisch. / Ich mache es jedenfalls; arbeite sogar in Teilzeit und Partnerin Vollzeit.)

Genau. Und was ist das dann? Genau: Kindesunterhalt, d.h. der Lebensunterhalt des Kindes wird abgedeckt. Ein völlig normaler Vorgang in einer Familie. Dieser Vorgang findet in Deutschland millionenfach statt, ohne daß er speziell geregelt werden muß - ganz unabhängig davon, ob die Eltern zusammenwohnen oder ein Paar sind.

Einer Regelung bedarf es erst dann, wenn sich einer der Partner ziert, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Diese Weigerung mag eintreten, wenn man sich trennt oder aber, wenn einer der Partner auszieht. Erst dann, wenn die Eltern (bzw. Unterhaltsverpflichteten) zu keiner internen Regelung finden, greift der Gesetzgeber ein und das eben ganz unabhängig davon, ob die Leute noch zusammen wohnen oder nicht.

Deswegen ist der entscheidende Zeitpunkt nicht der Auszug (was ja oftmals auch ein schleichender Prozeß ist), sondern die Aufforderung, Unterhalt zu bezahlen.

1 Like

Da hast Du sehr wohl und ohne Abstriche Recht. - Aber wenn jemand eine solche Frage hier stellt, ist davon auszugehen, dass Unterhalt gefordert werden wird.

Ro

Richtig, und dann ist der ab dem 1. des Monats zu zahlen, in dem er gefordert wird und nicht ab Auszug. Schrieb ich übrigens.

Der Auszug kann schon deshalb nicht relevant sein, weil ein Auszug - wie ich schrieb - ein schleichender bzw. oft nicht klar abgegrenzter Prozeß ist und der (ausgezogene oder noch nicht ganz ausgezogene) Unterhaltspflichtige sich sonst darauf berufen könnte, daß er noch eine Zahnbürste im Bad, eine Playstation im Wohnzimmer oder einen Topflappen in der Küche hat - oder in der betreffenden Wohnung noch gemeldet ist.

1 Like