Ab wann muss mein ex mann für unser kind zahlen?

Hallo
mein Sohn wurde am 30.01.2011 geboren.
Sein erzeuger hat mir für Januar kein unterhalt überwiesen für den kleinen. Muss er für januar zahlen, obwohl der januar nur 31 Tage hat???

Auch Hallo,

das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich nehme an, dass der Unterhalt anteilig für den einen Tag gezahlt werden müsste, bin mir da aber nicht sicher. Kindergeld wird für das Kind vermutlich auch anteilig berechnet.

Wobei es sich meines Erachtens nach nicht lohnt, die gemeinsame Elternschaft eures Kindes mit einem Rechtsstreit um einen Tag (und dann vermutlich um einen Betrag von 30 Euro) zu beginnen.

Gruß,DC

Hallo

hat dein Ex schon die Vaterschaft anerkannt ? Er muss erst die Vaterschaft anerkennen.Da müsst ihr auf´s Jugendamt gehen.Solange das noch nicht gemacht ist bekommst du vom Jugendamt Unterhalts Vorschuss.Den er dann wenn er denn der Vater ist und diese auch anerkannt hat an das Jugendamt zurück zahlen muss.

LG Sandra

Hallo,
die Unterhaltspflicht beginnt mit der Geburt des Kindes, also am 30.1.
Also ist zumindest für den Tag Unterhalt zu zahlen, 1/30 eines Monatsbetrages.
Ob es nun 2/30 sind, wage ich nicht zu beantworten.Unterhalt ist immer für einen Monat fällig, bei 28 Tagen zahlt der Vater auch nicht 2 Tage weniger.
Aber in diesem Fall würde ich schon von 2/30 ausgehen, da das Kind für 2 Tage im Januar den Bedarf hat.

Mit Gruß

Hallo,

er muss bezahlen ab dem Zeitpunkt wo er erfahren hat, dass das Kind geboren ist und er Unterhalt zu zahlen hat. Das wird vermutlich nicht noch im Januar passiert sein.

Gruß