Ab wann muss Sozialversicherung gezahlt werden?

Zwischen Haupt- und Nebengewerbe gibt es aus Sicht des Finanzamtes keinen Unterschied:
Der Gewinn muss versteuert werden.

Aber unter welchen Bedingungen beginnt die Pflicht, Renten-, Arbeislosen- und Krankenversicherung zu zahlen?

a) bei jemandem, der einen Job hat und das Gewerbe zunächst nebenher betreibt,

b) bei einem „Kunden“ des Arbeitsamts

c) gibt es da noch einen Fall?

Gruß JoKu

Zwischen Haupt- und Nebengewerbe gibt es aus Sicht des
Finanzamtes keinen Unterschied:
Der Gewinn muss versteuert werden.

Aber unter welchen Bedingungen beginnt die Pflicht, Renten-,
Arbeislosen- und Krankenversicherung zu zahlen?

a) bei jemandem, der einen Job hat und das Gewerbe zunächst
nebenher betreibt,

Es ist anzuraten, sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und eine Feststellung vornehmen zu lassen - es kann, muss
aber nicht zu einer grundsätzlichen Änderung kommen.

b) bei einem „Kunden“ des Arbeitsamts
Solange das Arbeitsamt die Leistung weitergewährt, wird man seitens der Krankenkasse nicht von einer hauptberufliche3n Selbständigkeit ausgehen, also alles bleibt beim alten.
c) gibt es da noch einen Fall?
Seitens der Krankenkasse eigentlich nicht.
Gruß JoKu

Gruss
Czauderna

Grundsatz ist hier:

Es gilt was überwiegend ausgeübt wird. Überwiegend ist nicht undbedingt auf die zeitlichen, sondern eher auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten zurückzuführen. Es ist aber so, dass diese Prüfung von der Krankenkasse durchgeführt wird.

Hintergrund ist, dass bei versicherungspflichtig Beschäftigten nur die Einnahmen aus der versicherten Tätigkeit zur Beitragsberechnung zu Grunde gelegt werden können. Bei freiwillig versicherten allerdings die gesamte wirtschaftliche Leistungskraft = alle Einnahmen nach dem Einkommenssteuergesetz berücksichtigt werden.

Bei ALG wirst Du schon aufgrund der Tatsache, dass Du Einnahmen erzielst ein Problem Problem bekommen, da dieses Einkommen auf das ALG angerechnet werden müsste.

Grüßle