Ab wann redet man von Ruhestoerung?

Hallo,

wenn im Nachbarhaus abends die Musik angemacht
wird und die Lautstaerke nach oben geht, ab wann redet
Man von Ruhestoerung? Wer und wie kann man die Werte
der Lautstaerke bestimmen und welches Recht hat man,
Um die Einhaltung durchzusetzen?

Danke!

Hi

Eine genaue defenition ab wieviel dB oder wieviel Phone Musik tagsüber als Ruhestörung gilt , das weiss ich nicht , da muss jemand ran , der sich da rechtlich und paragraphlich besser auskennt .

Jedoch ab 22 Uhr ist schluss mit Lustig , jede Lärmbelästigung die permament und nachhaltig ist , kann man den Ordnungsbehörden melden , egal ob Musik oder die Nachtschicht eines Hobby Handwerkers .

gruss

Toni

Hallo !

Wenn Du nach 22 Uhr noch die Musik deutlich in der Wohnung hörst,dann wird sie zu laut sein … oder der Schallschutz des Hauses ist mieserabel.
Einen „Messwert in …dBA“ gibts da nicht direkt.

MfG
duck313

Danke!
Bitte noch eine Information, was man unter Ordnungsbehörden versteht.

Grüße

Danke!
Aber geht es ein wenig konkreter?
Es geht übrigens um die Zeit von ca. 21 Uhr bis 2 Uhr nachts…

Grüße

Hi

In Ihrer anderen Antwort schreiben Sie Ruhestörung von 21 Uhr bis 2 Uhr
Ab 21 Uhr ist so eine Sache , da muss das schon extremzustand haben .

Ab 22 Uhr ist es Ruhestörung

Unter Ordnungsbehörden verstehe ich im grunde eigentlich die Polizei , doch sollten sie nicht unbedingt zur Meldung einer Ruhestörung die 110 rufen , sondern die normale Telefonnummer der Polizei Ihrer Stadt , die 110 ist Notfällen vorbehalten und ich denke nicht , das es so laut ist , das deswegen die Scheiben zerbersten und notfallmässig ausgerückt werden muss .

Einige Städte unterhalten einen Sicherheitsdienst als City Streife , die könntten in so einer Situation auch zuständig sein , das sind aber Einzelvereinbarungen auf die ich hier entweder 4 Seiten lang eingehe , oder es einfach nur einmal nebenbei bemerke.
Informiert werden die auch über die Rufnummer der Polizei

gruss

Toni

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Hallo,

wann werden Geräusche zur Ruhestörung…das kann man so pauschal nicht sagen.
Es gibt das Immisssionsschutzgesetz in dem ein Teil, davon geregelt ist.

Über den Begriff Nachtruhe könnte man auch ein Stück weiterkommen.

Dann wird einem unweigerlich auch der Begriff Zimmerlautstärke unter die Augen kommen.

Um jetzt jemandem nachweisen zu können, dass es objektiv zu laut ist und das auch regelmäßig passiert, empfiehlt es sich ein Lärmprotokoll über einen bestimmten Zeitraum anzufertigen. Zeugen oder Mitleidende sind dabei sehr hilfreich.

An wen man sich damit wendet hängt von der Ausgangslage ab:
Eigentümer/Mieter, gleiche/verschiedene Vermieter…um da Tipps geben zu können müsste die Geschichte noch etwas ausgeschmückt werden.

In einigen Gemeinden ist das Ordnungsamt für nächtliche Ruhestörungen zuständig, in anderen die Polizei. Andere Gemeinden teilen sich den Dienst wie zB hier

Für Giessen wäre das Ordnungsamt

Gruß
M.