Hallo zusammen,
Fam. A hat bei einem Möbelhaus eine Glasplatte gekauft. Als Herr A die Glasplatte im Möbelhaus abholen will, stellt er fest, dass die Glasplatte schadhaft ist (Abplatzungen, mangelhafte Lackierung) und reklamiert. Die Glasplatte geht zurück zum Glaser.
Auch der nächste Versuch scheitert: Erneut ist die Glasplatte nicht in Ordnung (Maße stimmen nicht mit Bestellvorgaben überein, mangelhafte Lackierung).
Nun steht die nächste Übergabe an. Kann Fam. A für den Fall, dass auch diesmal wieder keine einwandfreie Glasplatte geliefert wird, ohne weiteren Hinweis vom Kaufvertrag zurücktreten, indem sie einfach einen entsprechenden Einzeiler verfasst oder muss sie weitere Möglichkeiten zur Nachbesserung einräumen?
Danke und Gruß
Kirsten