Ab wann Schufa Eintrag

Hallo Zusammen,

ein Freund von mir ist auf eBay fristgemäß von einem Fernabsatzgeschäft zurückgetreten und hat dem Verkäufer eine tatsachengemäße negative Bewertung über das Transaktionsverhalten hinterlassen. Nun erhielt er eine Rachebewertung mit Androhung auf Schufaeintrag. Wie ist die Vorgehensweise bei einem Schufaeintrag und ist das ohne angelaufenes gerichtliches Mahnverfahren und mangelnden Einspruch eigentlich möglich?

Für Feedback besten Dank

„owt“ wird wohl „ohne weiteren Text“ heißen.

Vielen Dank für die Info.

Welche Möglichkeiten ergeben sich für den Beschuldigten, wenn der Verkäufer in der Rachebewertung mit der Aussage „schlechte Schufa“ die Person des Käufers belastet? Strafanzeige wegen Verleumdung, Rufschädigung, etc. und auf welche Anspruchsgrundlage kann man sich hier stützen?

Moien,

mal vorab - es MUSS keine leere Drohung sein! Die Schufa prüft in keinster Weise ob Schufaeinträge berechtigt sind (selbst auf Hinweis hin nicht) und von daher ist es durchaus möglich, daß er dich einträgt, sofern er mit der Schufa zusammenarbeitet! (Deswegen frage ich mich auch, warum der Staat solche imho gesetzwidrigen Firmen wirken läßt!)

Allerdings ist dieses Vorgehen eher unwahrscheinlich, denn neben strafrechtlichen Konsequenzen bedeutet es natürlich unnötige Arbeit.

Je nach Art der Mail kann es sich hier schon um Nötigung handeln, sodaß theoretisch auch eine Strafanzeige möglich ist. sobald er dieses gar in eine Bewertung schreibt ist dies auf jeden Fall angebracht - auch wenn die ERfolgsaussicht eher gering ist.

Gruß

Bernd