Ab wann sind Nebenkostenabrechnungen abgelaufen

Hallo

Nebenkostenabrechnungen dürfen bis zum 31.12. des nachfolgenden
Jahres übergeben werden. Angenommen diese Nebenkostenabrechnungen
beinhalten Fehler, so das diese geändert werden müßten. Diese
berichtigten Rechnungen gibt es natürlich erst im neuen Jahr. Wie
sieht es dann mit dem Zeitrahmen aus. Gilt der Übergabetermin vom
Dezember oder ist somit der Zeitrahmen abgelaufen und der Vermieter
würde auf seinen Kosten sitzen bleiben

Gruß Nino

Hallo Nino,

ja, die gilt, sie darf allerdings nicht zum Nachteil des Mieters ausfallen.

(Ausnahme ist lediglich, wenn der Vrmieter die Verzögerung nicht zu verschulden hat. Aber das war wohl hier nicht gemeint.)

Gruß!

Horst

Hallo,
das finde ich ja klasse.
Das bedeutet doch, wenn der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig gemacht hat, also bis zum 31.12. des nächsten Jahres,
dann kann er keine Abrechnung mehr machen und er hat dann halt nur die Nebenkostenvorauszahlung des Mieters. Das könnte jetzt ein Vorteil sein entweder für den Mieter oder den Vermieter.
Der Mieter könnte jedoch den Vermieter auch anmahnen, dass dieser die Nebenkostenabrechnung erstellt. Ob da wohl die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres auch gilt?
Oder er läßt es bleiben, wenn er denkt, dass die Vorauszahlung niedriger ist als die tatsächlich anfallenden Nebenkosten. Aber wenn der Vermieter halt sehr beschäftigt ist und keine Zeit für die Abrechnung hat… dann ist die Frage ob er den Vermieter schriftlich anmahnen muss, bzw. einen Zeugen braucht, dass er die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig angefordert hat.
Stellt euch vor, ich kenne jemand, der wohnt schon seit Mitte 2005 in einer Mietwohnung und hat seitdem noch keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten!

Gruß,
Katharine

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Das bedeutet doch, wenn der Vermieter seine
Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig gemacht hat, also bis
zum 31.12. des nächsten Jahres,
dann kann er keine Abrechnung mehr machen und er hat dann halt
nur die Nebenkostenvorauszahlung des Mieters.

• Bei Vorauszahlungen ist dem Mieter die Betriebskostenabrechnung bis zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (dieser muss NICHT vom 01.01-31.12 sein!!!)zuzuleiten

• Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Betriebskostennachforderung mehr geltend machen, außer er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (Rechnung eines Energieversorgers/Lieferanten liegt noch nicht vor) Vermieter ist in diesem Fall nicht zu einer Teilabrechnung verpflichtet (Ausschlussfrist für Nachforderun-gen § 556 Abs. 3 BGB)

• Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten solange verweigern bis die Abrechnung erstellt ist (Zurückbehaltungsrecht) und / oder auf Abrechnung klagen (dies macht Sinn, wenn der Mieter ein Rückerstattung erwartet)

Das könnte jetzt
ein Vorteil sein entweder für den Mieter oder den Vermieter.
Der Mieter könnte jedoch den Vermieter auch anmahnen, dass
dieser die Nebenkostenabrechnung erstellt. Ob da wohl die
Frist bis zum 31.12. des Folgejahres auch gilt?

Wie schon oben geschrieben, es gilt der Abrechnungszeitraum und NICHT das Kalenderjahr

Oder er läßt es bleiben, wenn er denkt, dass die Vorauszahlung
niedriger ist als die tatsächlich anfallenden Nebenkosten.
Aber wenn der Vermieter halt sehr beschäftigt ist und keine
Zeit für die Abrechnung hat…

…Vermieterschuld => Forderungen sind ungültig

dann ist die Frage ob er den
Vermieter schriftlich anmahnen muss, bzw. einen Zeugen
braucht, dass er die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig
angefordert hat.

Wenn der Mieter ein Guthaben erwarter, kann er den Vermieter etwas unter Druck setzten indem er die Vorrauszahlungen zurückbehhlält und /oder auf Abrechnung klagt.

Stellt euch vor, ich kenne jemand, der wohnt schon seit Mitte
2005 in einer Mietwohnung und hat seitdem noch keine einzige
Nebenkostenabrechnung erhalten!

Hat dieser vielleicht eine Pauschale im MV? Dann muss der Vermieter keine Abrechnung erstellen.

Hallo Horst,

ja, die gilt, sie darf allerdings nicht zum Nachteil des
Mieters ausfallen.

wie lange darf der Vermieter sich mit der berichtigten Version Zeit lassen? Gibt’s da ne Frist oder darf das beliebig lange dauern?

Fragende Grüße
Pat