also die abschreibungszeit der türen beläuft sich in der regel auf um die 20 jahre, man kann auch von haltbarkeitsdauer oder lebenserwartung reden bei echt holz sind es sogar 30
aber nun die entscheidende frage wenn du den schaden nicht verursacht hast musst du auch nicht dafür gerade stehen, wie sieht das mit einem protokoll aus bei der wohnungsübergabe sprich beim einzug
normalerweise müsste darin schon vermerkt sein das an den türen beschädigungen sind, du liegst da leider in der beweispflicht, außerdem muss man schauen wie groß der schaden ist und ob der unter normaler abnutzung läuft
wenn es die steckdosen nicht mehr gibt und du hast gleichwertige in ähnlicher ausführung und farbe gekauft und ersetzt ist das ok, man kann keinen kompletten austausch verlangen
hast du zeit bekommen die vom vermieter bemängelten dinge selber zu regulieren oder hat er dir einfach ne rechnung geschrieben, das geht nicht er muss dir zeit geben
verzögerter einzug wegen steckdosen und türen klingt ein wenig eigenartig und der spiegel ist noch besser, ich hoffe du kannst belegen das es den nicht gab
in dem falle kann ich dir nur raten zu einem anwalt zu gehen und hoffen das du eine rechtschutzversicherung hast, wenn dein geldliches einkommen nicht hoch genug ist kannst du bkh beratungskostenhilfe und auch falls es dazu kommt pkh prozesskostenhilfe beantragen frag den anwalt oder stöber vorab im netz
die andere möglichkeit ist der mieterbund, nur beraten die meistens nicht wenn man kein mitglied ist
die dritte und immernoch die besere variante ist das du den vermieter anrufst und du dich mit ihm einigst, in der hoffnung das von deiner seite her belegbarkeit da ist
ich drück dir die daumen und würde mich freuen über den weiteren verlauf zu hören
viele grüsse margret