Sollte ein Strafverteidiger auch schon bei „kleineren“ Delikten, wie beispielsweise Graffiti-Sprüherei, hinzugezogen werden oder „lohnt“ es sich erst bei schwerem Raubüberfall, etc.!? So ein Anwalt kostet schließlich Geld. Oder übernimmt so etwas die rechtsschutzversicherung?
Hallo!
Ja, das übernimmt die Rechtschutzversicherung.
Schließlich schließen alle Verbrecher noch vor der Tat, also etwa dem geplanten Bankraub, noch eine solche Versicherung ab.
MfG
duck313
Hallo,
der Fairness halber sei erwähnt, dass die RSV dann am Ende die Kosten tragen, falls es zu einer Einstellung, einem Freispruch oder einen Verurteilung wg. Fahrlässigkeit kommt.
Das kann bei Vorwürfen wie Brandstiftung einen enormen Unterschied ausmachen.
[Angemerkt für „hoffende“ Straftäter: Natürlich zahlt die RSV niemals verhängte Geldstrafen]
Gruß
vdmaster
Hallo!
der Fairness halber sei erwähnt, dass die RSV dann am Ende die
Kosten tragen, falls es zu einer Einstellung, einem Freispruch
oder einen Verurteilung wg. Fahrlässigkeit kommt.
Dann muss man dem Gericht nur irgendwie beibiegen, dass man nur die eigene Garage besprühen wollte, versehentlich die U-Bahn auf ganzer Länge erwischte, entsetzt über den Irrtum die Spraydose mit dem Revolver verwechselte und fahrlässig die Bank beraubte.
Gruß
Wolfgang
Hi,
exakt aus diesem Grund hatte ich die Brandstiftung angeführt. Denn es wäre fahrlässig, wenn das Gericht bei solchen Schilderungen - wie von Dir vorgetragen - eine Strafe aussprechen würde. Prompt setzt sich der Delinquent in Brand und die RSV hat die Kosten an der Backe.
Genug der Scherze
vdmaster
Mich, als Laie, hat das einfach mal interessiert, da ich erst kürzlich mit einem Freund über das Thema gesprochen habe. Ich fände es nämlich sehr komisch, wenn die Rechtsschutz das bei „Tätern“ übernimmt, weil dann handelt man ja schon von vorn herein ganz anders.
Verstehe die Ironie von duck313 voll und ganz
!
Aber Schlupflöcher scheint es ja genug zu geben :-/
Danke euch jedenfalls für die Aufklärung.