Ab wann sozialversicherungspflichtig

Ab welchem Einkommen (nicht-selbständig) bin ich sozialversicherungspflichtig?

Es gibt ja:

  1. Arbeitsgelegenheit m.Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job) für ALG II-Empfänger.
  2. Geringfügig beschäftigt, bis respektive exakt 400€ (sprich Minijob)
  3. Einkommen in der Gleitzone zwischen 401 und 800€.
  4. Normal ab 801€.

Sehe ich das richtig?
Mir geht es jetzt nur um 2. oder 3.
Ab wann muss ich mich um Krankenkasse und/oder Rentenversicherung kümmern?
Ab wann wird das mein Arbeitgeber tun bzw. tun müssen?

Mir geht es jetzt nur um 2. oder 3.
Ab wann muss ich mich um Krankenkasse und/oder Rentenversicherung kümmern?

Bei Fall 2

Ab wann wird das mein Arbeitgeber tun bzw. tun müssen?

Bei Fall 3

Ich nehme an, bei Fall 2 werde ich keine Rentenanwartschaften erwerben, oder?
In diesem Fall müsste ich mich dann bei der Krankenversicherung selbst z.B. um eine freiwillige Weiterversicherung kümmern. Auch richtig?

Im Fall 3 läuft es also genauso wie im Fall 4, ganz normale Versicherungspflicht?

ja, beides ist sozialversicherungspflichtigt.

Gruß

Jörg

Was heißt beides, beides wovon und wobei ?
Sorry.

Guten Tag,

ja, beides ist sozialversicherungspflichtigt.

Gruß

Jörg

Ich nehme an, bei Fall 2 werde ich keine Rentenanwartschaften
erwerben, oder?

Korrekt.

In diesem Fall müsste ich mich dann bei der
Krankenversicherung selbst z.B. um eine freiwillige
Weiterversicherung kümmern. Auch richtig?

Korrekt, aber der Beitrag wird Dir nicht gefallen.

Im Fall 3 läuft es also genauso wie im Fall 4, ganz normale
Versicherungspflicht?

Korrekt.

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