Ab wann sprocht man von einer Überbelegung in einer Mietswohnung?

Und du kannst beweisen, dass die Angehörigen der kranken Frau länger als sechs Wochen am Stück in der Wohnung sind?

Ganz abgesehen davon ist die Rechtssprechung uneinheitlich, was die Dauer eines Besuchs angeht - er kann auch durchaus länger währen: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm

Nahe Angehörige darf ein Mieter übrigens auch dauerhaft in der Wohnung aufnehmen (was aber im gegebenen Fall ohnehin nicht so ist, da die Familie nach wie vor einen eigenen Wohnsitz hat und sich derzeit nur um die erkrankte Mutter und deren Angelegenheiten kümmert), wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Und nein, „ich finde Kinder doof und die Frau ist sowieso nur eine asoziale Simulantin“ ist kein triftiger Grund.

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Ich weiß nicht, wer Dir gesagt hat, dass ich Kinder doof finde und dass die Mieterin eine asoziale Simulantin ist, ich jedenfalls nicht und das verbitte ich mir!
Ich habe mich bisher immer sehr gut mit der Mieterin verstanden und alle negativen Dinge über ihren Sohn stammen übrigens von ihr selbst.
Zu den drei kleinen Kinden kann ich nur sagen, dass diese mir leid tun, da eins von den Dreien im Ehebett mit den Eltern schläft, wenn es nicht auf dem Arm der Mutter ist (in der anderen Hand hält sie die Zigarette…) Die anderen beiden Kinder schlafen mit der Oma in einem Zimmer, Das eine kann nicht eingechult werden, weil es nicht sprechen kann, das Andere ist mit 4 Jahren nicht im Kindergarten, weil es momenatn keinen festgelegten Wohnsitz hat… !!!
Mal ganz abgesehen davon kann ich sehr wohl beweisen, dass die 5-Köpfige Familie mittlerweile seit über DREI MONATEN (ausgenommen von insgesamt 5 Übernachtungen) in der Wohnung ist.

Aber vielleicht kann ja auch einer von Euch „empathisch“ eingestellten Kommentatoren die Nebenkosten der 5 Personen übernehmen. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie ich meinen anderen 5 Mietparteien erklären sollte, dass sie wenig „Empathie“ zeigen, wenn sie sich nicht bereit erklären, die Nebenkosten für die 5 Personen zu übernehmen, nur weil die Mieterin krank ist (al abgesehen davon, dass die Mieterin bereits erhebliche „Snderlocken“ von mir zugestanden bekommen hat).

Ehrlich gesagt habe ich auch mittlerweile keine Lust mehr, mich hier denunzieren zu lassen von Kommentatoren, die die Teilnehmer und auch mich nicht kennen. Ich habe um rechtlichen Rat gebeten, den habe ich bekommen und werde damit entsprechend umgehen. Damit ist für mich das Thema hier erledigt.

Vielen Dank!

Hallo,

nach Faktenlage dieses Beispiels ist hier dringend anwaltlicher Rat geboten.
zB weil:


ttps://www.hausblick.de/wissen-rechte-pflichten/2-leitfaden-finanzieren/314-mieter-und-andere-bewohner?start=3
Das bedeutet, dass es sich bei der Wohnungsbelegung durch den Sohn durchaus um die Wahrung der Obhutspflichten des abwesenden Mieters handeln kann.
Eine Kündigung des Mieters dürfte aufgrund der Härtefall Regelung auch nicht möglich sein.
Solange die Miete eingeht und die Familie nichts schwerwiegendes anstellt, sieht es eher schlecht für den Vermieter aus.
Eine Anpassung der Nebenkosten könnte aber durchaus möglich sein.
Im Todesfall tritt der Erbe zunächst auch in den Mietvertrag ein… deshalb, ab zum Anwalt.

Grüße
Mau

Vielen Dank!

Wer sich derart abfällig über andere Leute äußert, deren Privatleben ihn überhaupt nichts angeht, muss damit rechnen, den Spiegel vorgehalten zu bekommen.

Ich halte es für hochgradig unwahrscheinlich, dass a) ein Vermieter gerichtsfest beweisen kann, dass sich ein Besucher, der in einem nahegelegenen Ort wohnhaft ist und problemlos zwischen beiden Wohnungen wechslen kann, über einen längeren Zeitraum ununterbrochen in der Wohnung aufgehalten hat und b) dass im Falle eines Gerichtsverfahrens ein Richter zu Ungunsten einer schwer erkrankten Mieterin entscheiden würde, die zeitweise auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen ist.

Was die Nebenkosten angeht: Wenn diese nur nach der Quadratmeterzahl berechnet werden und nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch (was technisch problemlos machbar ist), ist dies immer mit möglichen Ungerechtigkeiten behaftet, da beispielsweise der eine Mieter zweimal am Tag duscht und der andere nur zweimal in der Woche.

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Du machst Dir zu viele Gedanken über Dinge, die Du nicht beurteilen kannst! Lass es doch einfach dabei bewenden :wink: