Wie kommst du darauf?
Hallo Nicole,
aus der sicht von hartz 4 geht es nach den qm… ABER
wenn es nach dem jugendamt geht, dann müssen die geschwister
ein eigenes zimmer haben, weil es zwei verschiene geschlechter
sind… aber welchem alter das gilt, weiß ich nicht…
Entschuldige bitte, Nicole,
aber wie kommst du darauf?
Das Jugendamt hat ja erst mal nicht automatisch etwas mit einer Familie zu tun, die nun leider das Problem hat, von Alg II leben zu müssen…
Auch gibt es in der heutigen Zeit Familien, die zwar das Glück haben, am Erwerbsleben teilhaben zu können, deren Kinder sich aber trotzdem ein Zimmer teilen (müssen).
Toll finde ich das nicht, aber manchmal geht es halt leider aus räumlichen oder finanziellen Gründen nicht anders.
Sicherlich wäre es aus Gründen der geschlechtlichen Identitätsfindung, (usw…usw…usw…), gut und wünschenswert, wenn Geschwister jeweils geschlechtergetrennte Zimmer hätten, aber das dies vom Jugendamt geregelt werden kann, ist mir wirklich vollkommen und absolut neu.
Kann es sein, dass Du etwas missverstanden hast?
…bei Heimunterbringung wird z.B. vor der Rückführung eines Jugendlichen in den elterlichen Haushalt häufig gefragt, ob denn jedes der Kinder/ Jugendlichen einen eigenen Rückzugsbereich hat.
Dies ist natürlich wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Rückführung, wenn die Gesamtfamilie ansonsten eine positive Entwicklung durchlebt hat.
…oder es wird bei Pflegschaftsverhältnissen häufig gewünscht, dass zur Pflegefamilie gehörigen leiblichen Kinder und das neu dazugehörige Kind eigene Zimmer haben.
Dies hat u.a. den Grund, jedem Kind eine eigene Entwicklung in einem ihm gehörenden, geschützen Raum zu ermöglichen und sich bei Bedarf auch aus Übertragung- oder sonstigen belastenden Situationen herausziehen zu können.
Aber geschlechtergetrennte Zimmer sind (meines Wissens) eine Kann-Bestimmung, keine Soll-Bestimmung.
Viele Grüße von Finjen
*IANA L J (-ugendamtsmitarbeiter)*