Ab wann steht einem Kind ein eigenes Zimmer zu?

Wir sind jetzt eine vier-köpfige Familie, die vor kurzem Zuwachs bekommen hat. Den Kurzen halt.:wink:
Momentan wohnen wir in einer Drei-Raumwohnung mit Balkon.

Nun möchte ich gern wissen,ob es irgendwo geregelt ist, ab wann jedem Kind ein eigenes Zimmer zusteht.

Hier noch die restlichen Fakten: - die Große ist vier und kommt in zwei
Jahren in die Schule und der Kurze ist drei Monate.

Ich freu mich über jede nützliche Antwort und bedanke mich schonmal ganz herzlich.

Mfg jeannette1177

Nun möchte ich gern wissen,ob es irgendwo geregelt ist, ab
wann jedem Kind ein eigenes Zimmer zusteht.

Im Zusammenhang mit was denn bitte? Hartz IV? Wohngeld?

MfG

gar nicht. kannst so viele in ein zimmer pferchen
… wie geht.
aber wie viel raum ein schäferhund beansprucht, ist wohl geregelt.

ja, ich weiß, die antwort ist nicht nützlich.

trotzdem gruß
ann

Sorry, mein Fehler. Natürlich im Zusammenhang mit Hartz IV und der Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft.

Mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
im Zusammenhang mit Hartz 4 ist nur geregelt, wieviel qm euch zustehen. Das sind bei 4 Personen im Normalfall 90 qm. Wieviele Zimmer das sind, ist egal. Ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer pro Kind besteht nicht.

Gruß
Nelly

Hallo,
die Vorgaben bei hartz4 geben keine Zimmeranzahl an, sondern nur eine maximale Quadratmeteranzahl bzw. Mietobergrenze, die sich mit jedem neuen Familienmitglied erhöht. Die Werte sind regional unterschiedlich.
Aus Elternsicht ist empfehlenswert, mit dem Schulanfang einen Bereich zu haben, wo das Schulkind in Ruhe seine Hausaufgaben usw. erledigen kann.

Beatrix

Hallo

Natürlich im Zusammenhang mit Hartz IV und
der Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft.

Soviel ich weiß, ist die Zimmeranzahl gar nicht geregelt, sondern nur die Quadratmeterzahl und die Mietkosten.

Wäre in dem Zusammenhang nicht auch die Übernahme von eventuellen Umzugskosten interessant?

Die Zimmeranzahl ist beim Wohnberechtigungsschein geregelt, und zwar ist das so geregelt, dass man praktisch alle paar Jahre umziehen müsste, jedenfalls, wenn man mehrere Kinder in unterschiedlichem Alter hat.

Viele Grüße
Simsy

hi

Aus Elternsicht ist empfehlenswert, mit dem Schulanfang einen
Bereich zu haben, wo das Schulkind in Ruhe seine Hausaufgaben
usw. erledigen kann
.

… was nicht in einem eigenen Zimmer sein muss - es genügt eine ruhige Ecke im Wohnzimmer, in der Küche oder sonstwo.

Meine Freundin hat das übrigens bei ihren kindern so gemacht, dass sie aus dem Wohn/Esszimmer ein Wohn/Ess/schlafzimemr gemacht hat, damit jedes ihrer Kinder (damals 10- + 12-jährig) ein eigenes Zimemr haben konnte - sie lebten dann zu viert auf 65 qm

Gruß H.

aus der sicht von hartz 4 geht es nach den qm… ABER

wenn es nach dem jugendamt geht, dann müssen die geschwister ein eigenes zimmer haben, weil es zwei verschiene geschlechter sind… aber welchem alter das gilt, weiß ich nicht…

Wie kommst du darauf?
Hallo Nicole,

aus der sicht von hartz 4 geht es nach den qm… ABER

wenn es nach dem jugendamt geht, dann müssen die geschwister
ein eigenes zimmer haben, weil es zwei verschiene geschlechter
sind… aber welchem alter das gilt, weiß ich nicht…

Entschuldige bitte, Nicole,
aber wie kommst du darauf?

Das Jugendamt hat ja erst mal nicht automatisch etwas mit einer Familie zu tun, die nun leider das Problem hat, von Alg II leben zu müssen…
Auch gibt es in der heutigen Zeit Familien, die zwar das Glück haben, am Erwerbsleben teilhaben zu können, deren Kinder sich aber trotzdem ein Zimmer teilen (müssen).
Toll finde ich das nicht, aber manchmal geht es halt leider aus räumlichen oder finanziellen Gründen nicht anders.

Sicherlich wäre es aus Gründen der geschlechtlichen Identitätsfindung, (usw…usw…usw…), gut und wünschenswert, wenn Geschwister jeweils geschlechtergetrennte Zimmer hätten, aber das dies vom Jugendamt geregelt werden kann, ist mir wirklich vollkommen und absolut neu.
Kann es sein, dass Du etwas missverstanden hast?

…bei Heimunterbringung wird z.B. vor der Rückführung eines Jugendlichen in den elterlichen Haushalt häufig gefragt, ob denn jedes der Kinder/ Jugendlichen einen eigenen Rückzugsbereich hat.
Dies ist natürlich wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Rückführung, wenn die Gesamtfamilie ansonsten eine positive Entwicklung durchlebt hat.

…oder es wird bei Pflegschaftsverhältnissen häufig gewünscht, dass zur Pflegefamilie gehörigen leiblichen Kinder und das neu dazugehörige Kind eigene Zimmer haben.
Dies hat u.a. den Grund, jedem Kind eine eigene Entwicklung in einem ihm gehörenden, geschützen Raum zu ermöglichen und sich bei Bedarf auch aus Übertragung- oder sonstigen belastenden Situationen herausziehen zu können.

Aber geschlechtergetrennte Zimmer sind (meines Wissens) eine Kann-Bestimmung, keine Soll-Bestimmung.
Viele Grüße von Finjen
*IANA L J (-ugendamtsmitarbeiter)*