Hallo zusammen,
ich wüßte gern, ab wann ist man verpflichtet, eine EKSteuerErklärung zu machen? Ab einem bestimmten Gehalt? Immer?
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, vielen Dank
Da gibt es soviele Möglichkeiten, die man hier nicht alle aufzählen kann.
Ein Großteil steht auf Seite 1 der folgenden Anleitung:
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
Wenn Sie konkrete Daten nennen, kann man Ihnen jedoch sagen, ob eine Erklärung abzugeben ist.
Die Rechtsgrundlagen finden sich im § 25 (3) EStG i. V. m. § 56 EStDV und § 46 EStG.
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Hi,
Wenn Sie konkrete Daten nennen, kann man Ihnen jedoch sagen,
ob eine Erklärung abzugeben ist.
und das verstösst dann gegen FAQ:1129
…echt nicht witzig
Schöne Grüße
C.
Danke für die Antwort, Oerdiz und für den Hinweis, Cirwalda.
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob man als Azubi mit geringem Gehalt eine StEKl machen muss, sollte.
Hallo zusammen,
ich wüßte gern, ab wann ist man verpflichtet, eine
EKSteuerErklärung zu machen? Ab einem bestimmten Gehalt?
Immer?
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, vielen Dank
Hallo Sonja, schau mal da: FAQ:1701
Da geht es zwar eigentlich um die Fristen aber ich glaube, das könnte
dir weiter helfen
grüßle
werbefuzzi
Vielen Dank auch Dir, ich les mir das mal durch 
und das verstösst dann gegen FAQ:1129
…echt nicht witzig
Schöne Grüße
C.
Na ich meine natürlich fiktive Daten aber konkrete, beispielsweise: Person A ist ledig, hat 50.000 Bruttoarbeitslohn und 5000 Euro Vermietungseinkünfte im Jahr 20xx; muss er eine Steuererklärung abgeben?
Wieso sollte das also gegen die FAQ verstoßen?
Danke für die Antwort, Oerdiz und für den Hinweis, Cirwalda.
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob man als Azubi mit
geringem Gehalt eine StEKl machen muss, sollte.
Wer nur Arbeitslohn in Steuerklasse I (ich denke mal der Azubi ist ledig) bezieht und sonst keine weiteren Einkünfte hat, der muss keine Steuererklärung abgeben. Wenn es auch keinen Lohnsteuerabzug gabe, dann sehe ich für den Regelfall keinen Sinn. Es sei denn, Werbungskosten wären höher als die Einnahmen, so das ein Verlustvortrag in Frage käme. Aber das geht jetzt schon wieder zu sehr ins Detail.
Sie können hier gerne mal den Arbeitslohn und die Abzüge lt. Jahreslohnsteuerbescheinigung posten, also ich meine natürlich es sind ja fiktive Beträge, nicht wahr…
Hallo,
es lohnt sich für dich erst wenn du auf deiner Abrechnung Lohnsteuerabzug siehst. Denn nur wer Steuernzahlt, kann sie eventuell auch zurück verlangen.Ansonsten brauchst du nix zu machen!
mal kurz und einfach ausgedrückt!
mfg David
Servus David,
mal kurz und einfach ausgedrückt!
aber - wie so oft das Kurze und Einfache - schlicht falsch.
Ich kann Dir reihenweise Fälle benennen, in denen kein LSt-Abzug vorgenommen wird, und der StPfl dennoch zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet ist.
Aber zuerst kommst Du: Wie begründest Du Deine These?
Schöne Grüße
MM