Ab wann Tatbestand der Beleidigung o Verleumnung

An die www-Gemeinde,

wenn man in einem Brief oder einer Mail etwas über jemanden schreibt, das nicht positiv ist, wie kann man sich davor absichern, nicht juristisch belangt zu werden?

Als Beispiel:
Der X hat A, B und C gemacht und das läßt für mich den subjektiven Schluß zu dass er … ist.

Oder die Frau X war auch für mich sehr leicht zu haben. (wenn es wirklich so gewesen ist, oder müßte man das im Einzelnen nachweisen und wenn ja wie, wenn es so gewesen ist)

Oder wenn eine Person weder eine abgeschlossene Lehre hat noch irgendetwas solides gelernt hat. Kann man dann schreiben: Herr X hat in seinem Leben diverse Lehren abgebrochen und nix gelernt. ?

Gibt es eine Richtlinie an die man sich halten kann / sollte, damit man nicht mit überflüssigen Anzeigen zu tun hat.

Inwiefern darf man Wissen was man über jemanden hat (vorausgesetzt es stimmt), Dritten Personen zugänglich machen?

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Jan

Hallo!

wenn man in einem Brief oder einer Mail etwas über jemanden
schreibt, das nicht positiv ist, wie kann man sich davor
absichern, nicht juristisch belangt zu werden?

Nirgends steht, daß man nur Gutes über seine Mitmenschen erzählen darf. Es kann aber ins Auge gehen, wenn man nicht Beweisbares oder aus den Fingern Gesogenes erzählt und damit jemanden schadet, lächerlich macht oder herabsetzt, siehe § 185 bis 188 StGB.

Oder die Frau X war auch für mich sehr leicht zu haben. (wenn
es wirklich so gewesen ist, oder müßte man das im Einzelnen
nachweisen und wenn ja wie, wenn es so gewesen ist)

Man ist mit Freiheits- oder Geldstrafe dabei, wenn man die Behauptungen nicht beweisen kann.

Oder wenn eine Person weder eine abgeschlossene Lehre hat noch
irgendetwas solides gelernt hat. Kann man dann schreiben: Herr
X hat in seinem Leben diverse Lehren abgebrochen und nix
gelernt. ?

Hier hat der tatsächliche Sachverhalt mit den Behauptungen wenig zu tun. Wenn jemand keine abgeschlossene Lehre hat, darf man nicht behaupten, er hätte diverse Lehren abgebrochen. „Nix solides gelernt“ ist subjektiv und etwas anderes als „nix gelernt“.

Gibt es eine Richtlinie an die man sich halten kann / sollte,
damit man nicht mit überflüssigen Anzeigen zu tun hat.

Ja klar gibts solche Richtlinie: Man schludere nicht über andere Leute und falls doch, nehme man es mit beweisbaren Tatsachen sowie dem Sprachgebrauch penibel genau. Dann kann gar nichts passieren.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich empfehle das Studium der § 185-200 des StGB.
Da steht eigentlich alles Relevante drin.

Schönen Gruß

Christian

Genau genommen steht da fast gar nichts drin.

Im Studienkommentar StGB heißt es dazu übrigens, dass wohl aus diesem Grunde fast nie reine Beleidigungsklausuren im Examen drankommen; den §§ 185 ff. StGB ist nämlich so gut wie nichts zu folgern, und die Prüfungsämter fürchten ein Desaster.

Levay