Hallo
Ich bin 19 Jahre alt und hatte leider sehr schlimme Vorfälle in meiner Kindheit.. (Misshandlung). Sollte ich einmal vorher gehen (Was ich natürlich nicht will
), möchte ich auf gar keinen Fall das meine Eltern etwas von mir erhalten. Ich habe keine anderen Verwandten, außer meine Schwester und meine Eltern. Ich will, dass, sollte Ich einmal sterben, all meine Besitztümer an meine beste Freundin gehen. Denn sie war und ist immer als Einzige für mich da. Ab wann kann man denn ein Testament erstellen? Und kann Ich jemanden, der nicht mit mir verwandt ist beerben? Kann ich meine „Familie“ enterben? Würde die überhaupt informiert werden? Ich möchte einfach, dass wenn mir mal etwas passieren sollte bzw. Ich mal schwer krank werde, ich mir sicher sein kann, dass meine Eltern nichts bekommen, sondern meine Freundin. Lg
Hallo
Doch bestimmt ab Volljährigkeit.
Die Schwester ist nicht erbberechtigt, die Eltern jedoch wohl. Sie haben Anspruch auf einen Pflichtteil (ich glaube, 1/4 des Erbes). Der kann allerdings unter Umständen bei Misshandlung entzogen werden. Es scheint mir so, dass es damit kein Problem gibt, falls es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Misshandlung gekommen ist. Wenn nicht, weiß ich nicht, wie es sich damit verhält.
Wenn es für dich sehr wichtig ist, vielleicht doch lieber einen Fachanwalt fragen. Oder beim Gericht bei der Abteilung für Erbangelegenheiten, die wissen das bestimmt auch.
PS: Bin keine Juristin.
PPS: Ein Testament am besten komplett handschriftlich verfassen, mit dem kompletten eigenen Namen, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Ort, Datum, Unterschrift
Okay danke trotzdem ![]()
Ich würde mir einen Notar zur Erstberatung suchen. Was im Vorfeld wichtig ist, dass die Misshandlung jemals an irgend einer Stelle dokumentiert wurde. Kindergarten, Schule, Jugendamt oder auch Arzt bei Verletzungen. Die Erstberatung ist beim Notar oftmals kostenfrei. Ich bin leider kein Jurist oder Notar. Darum kann ich Dir nur diese Tipps geben, für die aber keine Gewähr besteht.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
LG.
Danke. Ich werde einen Termin vereinbaren. Das Jugendamt kann das bestätigen. Ich war deswegen auch oft in Wohngruppen.
Also man kann Jederman beerben und auch an Jedermann vererben.
Sicherlich kannst Du nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Testament erstellen, handschriftlich, mit Datum und Unterschrift.
In D gilt das Pflichtteilsrecht und nur wenn Du stirbst un KEINE Kinder und Kindeskinder hinterläßt, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt und würden zu je 1/8 erben.
Sobald Kinder da sind entfällt für die Eltern dieses Pflichtteilsrecht.
Sollten über die Mißhandlungen Gerichtsunterlagen vorhanden sein, dann kann man damit versuchen bei Gericht die Eltern als erbunwürdig erklären zu lassen.
Die Frage ist ob man bei Mißhandlung damit Erfolg hat:
§ 2339 BGB - Gründe für Erbunwürdigkeit - dejure.org ramses90
Das ist schlichtweg falsch!
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Beratung.php ramses90
Hallo,
hast Du denn etwas Bedeutendes zu vererben?
Wenn ja, kannst Du Dein Vermögen jetzt schon (sicherheitshalber) deiner Freundin schenken. Dazu würde ich aber in jedem Fall einen Notar hinzuziehen.
Solltest Du einmal schwer krank werden, kannst Du zu dieser gegebenen Zeit entscheiden und Deine Verfügung treffen. Du musst jetzt nichts überstürzen.
LG
und wie bekommt sie es bei bedarf zurück?
tolle wurst.
Wenn sie gestorben ist, braucht sie (hoffentlich) nichts mehr.
Oder was verstehst DU unter einem Testament?
schenken kann man nur, wenn man noch lebt. und dementsprechend noch braucht. schenkung im todesfall nennt man vererben.
btw., was ein ergänzungsanspruch ist weißt du?