Meine Frage ist da meine Frau für einen genannten Zeitraum von 15 tage gut 65€ Krankenkassenbeitrag zahlen soll - Nachträglich! Der Zeitraum war Sie damals über mich mit versichert gewesen (Familienversicherung) bevor Sie dann vom Arbeitgeber und Rentenkasse versichewrt wurde.
Im genannten Zeitraum welches die Krankenkasse nun bezahlt werden möchte war Sie damals freiwillige Praktikantin da in dem Unternehmen dass alle neuen Azubis den GLEICHEN Wissenstand am Start hatten.
Nun meine Frage ist es überhaupt rechtens sich ein Jahr nach der Rechnung die bei uns nie angekommen ist dass noch einzufordern, auch wenn in der Zwischenzeit keine Erinnerung und so gekommen ist?
Und zweitens müssen wir den Beitrag von diesen 15 Tagen bezahlen OBWOHL Sie familienversichert gewesen war?