Ab wann verjährt ?

hallo allerseits

angenommen jemand wird geblitzt am 15.7.11. die post dazu kommt auch gleich 1 woche später. dort wird demjenigen die tat vorgeworfen mit der möglichkei sich zu äußern.

derjenige äußert sich nicht und macht nix.

nun ist bereits der 25.10.11 und es kam immernoch keine weitere post.

ab wann ist der vorfall verjährt ? zum 1.11 ? oder etwas später ?

mfg

Hallo

angenommen jemand wird geblitzt am 15.7.11. die post dazu
kommt auch gleich 1 woche später. dort wird demjenigen die tat
vorgeworfen mit der möglichkei sich zu äußern.

derjenige äußert sich nicht und macht nix.

nun ist bereits der 25.10.11 und es kam immernoch keine
weitere post.

ab wann ist der vorfall verjährt ? zum 1.11 ? oder etwas
später ?

Es kann noch bis zu 14 Tage nach drei Monaten nach dem 15.07. + 1 Woche was rechtswirksames kommen. Sprich bis ca. 5.11.

Gruß
smalbop

Zusatzfrage
danke für deine Antwort!

Wie sähe es in diesem Fall aus:

„angenommen jemand wird geblitzt am 15.7.11. die post dazu kommt auch gleich 1 woche später. dort wird demjenigen die tat vorgeworfen mit der möglichkei sich zu äußern.“
„Derjenige legt dann am gleichen Tag Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.“

Ab wann ist jetzt der Vorfall verjährt?

Gruß
Paul

Hallo

Wie sähe es in diesem Fall aus:

„angenommen jemand wird geblitzt am 15.7.11. die post dazu
kommt auch gleich 1 woche später. dort wird demjenigen die tat
vorgeworfen mit der möglichkei sich zu äußern.“
„Derjenige legt dann am gleichen Tag Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid ein.“

Ab wann ist jetzt der Vorfall verjährt?

Einspruch eingelegt werden kann erst, wenn der Bußgeldbescheid zugestellt ist. Dieser Verwaltungsakt kann bei Zusendung des Anhörungsbogens natürlich noch längst nicht erfolgt sein.

Gruß
smalbop

Da hast du natürlich Recht.
Wie sähe es in dieser Situation aus:

„Am 1.9. erhält jemand eine Bußgeldbescheid, in dem ihm eine vermeintliche Verkehrsordnungswidrigkeit am 15.8. vorgeworfen wird. Ein Anhörungsbogen liegt nicht bei. Der Beschuldigte legt am 1.9. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.“

Wann verjährt dieser Vorfall?

Gruß
Paul

Wann verjährt dieser Vorfall?

Hallo,

Tattag 3 Monate
Anordnung der Anhörung, beginnen wieder 3 Monate

6 Monate nachdem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde wäre es verjährt. Wenn dann die Sache an das Gericht weitergeleitet wird, sind es wieder 6 Monate.

Über diese Schiene Verjährung erreichen ist fast unmöglich.

Gruß

Nostra

Guten Tag,

eine sehr gute Erklärung bei diesem etwas umfassenderem Sachverhalt findest du hier

http://www.cd-anwaltskanzlei.de/component/content/ar…

Gruß
R