Ab wann Verzugszinsen?

Firma A hat hat als Dienstleister FA B eine Rechnung für erbrachte Dienstleistungen geschickt. Zahlungsziel 30 Tage.
Das Zahlungsziel ist nunmehr um mehr als 45 Tage (also seit Rechnungsstellung sind 75 Tage vergangen) überschritten.
Hat FA A das Recht Verzugszinsen in Rechnung zu stellen? Wenn ja in welcher Höhe?
Grüße, C.

Hallo,
es gibt da eine ganz gute und umfangreiche Seite zum Thema:
http://basiszinssatz.info/dokumentation/

Insbesondere die Ausführungen zu Verzugszinsen bei Handelsgeschäften.

Gruß bobesch